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1.
Urkunden
Bestand:
Urkundenbestand « Einzelne Bestände über + erreichbar!
Bestandssignatur:
U
Klassifikation:
Urkunden (mit Fotos) « Urkundenbestand
Zu_den_Bestandsangaben:
98220
Bild:
SIGNATUR:
U / 1112 / I
Regest:
"
Ceizolfus
veteris
monasterii
qualiscumque
prepositus"
gibt
ein
Eigengut
namens
Hargardun,
zur
Präbende
der
Brüder
seines
Klosters
gehörig,
durch
die
Hand
von
Erzbischof
Adalbert
("
Adelbertus"
)
an
Ruthardus
aus
dem
Dorfe
(villa)
Winkela
zu
Erbbesitz
und
erhält
als
Unterpfand
einen
der
zwei
Mansen
des
Eigenguts,
das
dieser
in
Wienheim
jenseits
des
Rheins
(ultra
Renum)
gegenüber
Winkelun
besessen.
Jahreszins
1
Pfd.
Pfennige,
fällig
an
Martini;
bei
Zinsversäumnis
sind
am
nächsten
Tag
5
Schillinge
fällig,
bei
dreimaliger
14-
tägiger
Versäumnis
fällt
das
Gut
zurück.
Das
Gut
darf
unter
nicht
mehr
als
vier
Erben
geteilt,
ohne
Zustimmung
des
Propstes
nicht
verkauft
und
der
Zins
nicht
verringert
werden.
Das
Gut
verfällt
auch,
wenn
der
Inhaber
bei
Zinsversäumnis
auf
Vorladung
nicht
erscheint
oder
das
Gut
unbebaut
läßt.
-
S.:
Erzbischof
Adelbertus
von
Mainz
(Mog.)
.
Zeugen:
Anshelmus,
Propst
und
Kämmerer;
Godeboldus,
Propst
und
Kämmerer;
Turinbertus,
Magister;
Richardus,
Kantor
und
Propst;
Asmarus,
Probst.
Kapläne:
Heinricus,
[Dom-
]
Propst
zu
Worms;
Dudo,
Propst;
Sigelo;
Heinricus;
Embrico.
-
Laien:
Die
Grafen
Arnoldus,
Emicho,
Berhtolfus;
Embricho,
Kämmerer,
und
seine
Söhne
Salman
und
Embricho;
Schultheiß
Walbertus;
Eberhardus
und
sein
Bruder
Burchardus;
Gerhardus;
Warmundus.
"
Acta"
1112,
5.
Indiktion,
unter
Kaiser
Heinrich
V.
und
Erzbischof
Adalbert.
Datierung:
1112
Formalbeschreibung (bei Urkunden):
Ausfertigung.
Perg.
Das
aufgedrückte
S.
ist
oben
beschädigt.
-
Rückvermerk
12.
Jh.:
"
Testamentum
de
Hargarden"
.
Provenienz:
Altmünster
Mainz
Bemerkungen:
Letzter
Druck:
MUB
1
Nr.
456.
Download:
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Bestandsbeschreibung
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