Kontakt | Home | Rechercheauswahl Zur mobilen Ansicht wechselnMobil →
Stadtarchiv Mainz - Datenbank
Suche: Auswahl zeigen
Treffer:1
1. Urkunden
Bestellung oder Nachricht an Stadtarchiv senden in den Download Korb Diesen Datensatz direkt drucken
Bestand:
Bestandssignatur:
U
Klassifikation:
Zu_den_Bestandsangaben:
Bild:
Kleinbild
Kleinbild
SIGNATUR:
Regest:
Peter More und seine Frau Grede bekennen, dass sie von der ehrsamen Frau Grede, Äbtissin, und dem Konvent des Weißfrauenklosters zu Mainz deren Hof und Güter zu Bretzenheim mit allem Zugehör empfangen haben so, wie sie diese bisher innegehabt haben "umb halpteyl". Sie bekommen das Gut auf zehn Jahre für jährlich 40 Malter Korn und 10 Malter "weyßs guder drockener frochte" geliehen, die sie auf ihre Kosten in das Kloster nach Mainz schaffen und auf den dortigen Speicher tragen werden. Sollte Peter More vor Ablauf der 10 Jahre sterben, so übernimmt sein Sohn Heinz den Hof. Im Bestand soll auch die bereits in ihrem Besitz befindliche Wiese des Klosters in Mombach bleiben, für die sie eine jährliche Pacht von vier, in das "gots huß" auf dem Lorscher Hof ("Lorsser hoffe") zu liefernde Malter Korn zahlen. Sie behalten auch eine weitere Wiese, für die sie bisher vier Gulden gegeben haben, künftig aber nur mehr 3 Gulden, den Gulden zu 24 Schillinge gerechnet, zahlen sollen. Was auf beiden Wiesen an Holz anfällt, sollen sie schlagen lassen und die davon gemachten Pfähle in das Kloster oder zu dessen Wingert in Weisenau bringen, wie sie das auch bisher getan haben. Äbtissin und Konvent sollen den Hof in "dachunge stellen"; sie sollen auch den Grundbau, sofern es dieser nötig hat ("etwaß grunt buwes noyt were"), auf ihre Kosten machen lassen. Dafür verpflichten sich Peter More und sein Sohn Heinz, alle Fuhren ("gefert") auf ihre Kosten zu übernehmen sowie jährlich fünf Tage in dem Hof zu bauen "an zymmern, an muren, an decken, an cleyben". Sollten mehr als diese fünf Tage an Arbeit nötig sein, müssen dafür Äbtissin und Konvent aufkommen. Peter More und seine Frau sollen auch alle Strohschauben zum Dachdecken nehmen ("alle schaube zu dem decken geben") und keine Schaube aus dem Hof verkaufen. Sie sollen "alle gefuder, waß uff dem hoffe wesset, in des closters hoff furen und da inne eczzen mit unserme fehe". Sie sollen auch keinen Samen verpachten oder verkaufen, es sei denn, es wäre aus Not; dann haben Äbtissin und Konvent ein Vorkaufsrecht. Den anfallenden Mist sollen die Eheleute in die Güter des Klosters schaffen. Nach Ablauf der zehn Jahre sollen sie die Atzung des letzten Jahres auf dem Hof lassen. Sie sollen auch kein Stroh verkaufen. Peter More hat sich entschieden, das erste Jahr die "Pacht" und nicht das Halbteil zu zahlen ("han ich Peter More egenant gekorn, daz erste jar mynen pacht zu geben und nit daz halbe deyl, des ich dye welkore gehabt han von myner frauwen und dem convent"). Das "bestentenuß" soll an- und ausgehen "zu sancte Peters dag genant kathedra sancti Petri" (= 22. Februar). Zeugen: Junker Henne Schwalbach ("Swalbach"), Brach Hen, Endres "unser hubener", Heinz Mantz "unser bruder" und der Schultheiß zu Bretzenheim. Peter More, seine Ehefrau und sein Sohn haben den Pfarrer von Bretzenheim ("pfarhern zu Briczzenheim"), Herrn Heinrich von Kassel, gebeten, sein Siegel an die Urkunde zu hängen, was der Pfarrer bekennt getan zu haben.
"datum anno domini cccc° xliij° uff den achtzesten dag".
Datierung:
13.01.1443
Formalbeschreibung (bei Urkunden):
Zugangsnummer:
1980/11
Provenienz:
Bemerkungen:
Personenindex:
Ortsindex:


voriges Bild im Datensatz zeigen nächstes Bild im Datensatz zeigen Bild groß zeigen Datensatz dieses Bildes zeigen Schließen
Schließen
Bestandsbeschreibung
Schließen
?