| Suche: | Auswahl zeigen |
| Treffer: | 1 |
|
1. Urkunden
| |||
Bestand:
|
|||
|---|---|---|---|
Bestandssignatur:
|
|||
Klassifikation:
|
|||
Zu_den_Bestandsangaben:
|
|||
SIGNATUR:
|
|||
Regest:
|
Mainz, 1625.02.02
(Richter Hettisch). Eheabrede zwischen Gerhard Reitz, nachgelassenen Sohn des Hermann Reitz, und Katharina, nachgelassener Tochter des B. und Schreiners Jakob Rau: Er bringt in die Ehe seine großväterliche und väterliche Nahrung, sie ihre elterliche Nahrung. Für den Fall, daß die Ehe kinderlos bliebe, wird vereinbart: Stirbt er zuerst, so behält sie ihr Zubringen, das zum Leib Gehörige, die halbe Errungenschaft und 500 fl. aus seiner Nahrung; stirbt sie zuerst, so behält er sein Zubringen, das zum Leib Gehörige, die halbe Errungenschaft und 400 fl. aus ihrer Nahrung. Z.: 1) Für ihn: Der Stiefvater Paul Kuner (?), Walther Weicker, Emanuel Schmidt, Dietrich Volk; 2) für sie: Hans Grieß und Johann Sprenkel, Vormünder, sodann Georg Cuno, Sattler. |
||
Datierung:
|
02.02.1625
|
||
Formalbeschreibung (bei Urkunden):
|
|||
Provenienz:
|
|||