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1.
Urkunden
Bestand:
Urkundenbestand « Einzelne Bestände über + erreichbar!
Bestandssignatur:
U
Klassifikation:
Urkunden (mit Fotos) « Urkundenbestand
Zu_den_Bestandsangaben:
98220
Bild:
SIGNATUR:
U / 1674 Juni 1
Regest:
Äbtissin
Anna
Katharina
Rommerskirchin,
Priorin
Margretha
Wölfflingin
und
Konvent
von
Stift
und
Abtei
Altmünster
zu
Mainz
bekennen
und
verkünden,
dass
sie
den
zum
Kloster
gehörigen
Heidesheimer
Fronhof
mit
samt
dem
freien
Weinschank,
dem
kleinen
Zehnt
und
allen
anderen
damit
verbundenen
Gerechtsamen
über
Wiesen,
Weingärten
sowie
Feld-
und
Baugüter,
welche
in
einem
eigenen
Register
spezifiziert
und
doppelt
ausgefertigt
sind,
an
Dietrich
Eiffinger
und
seine
Gemahlin
Margretha
und
deren
Leibeserben
zu
Lehen
geben
(vgl.
U
/
1662
August
3)
.
Diesen
wird
anstatt
eines
Erbkaufs
aufgetragen,
den
Fronhof
aus
eigenen
Mitteln
aufzubauen
und
die
dazu
gehörigen
Güter
und
Waldungen
hinfort
in
Besitz
zu
nehmen
und
zu
gebrauchen.
Es
sollen
Rain-
und
Begrenzungssteine
gesetzt
werden,
um
einer
Besitzschmälerung
vorzubeugen.
Ohne
Vorwissen
und
Zustimmung
der
Aussteller
darf
vom
Fronhof
und
den
dazu
gehörigen
Feldern
und
Waldungen
nichts
veräußert,
verkauft,
versetzt
oder
verpfändet
werden
oder
sonst
wie
in
andere
fremde
Hände
kommen.
Die
Aussteller
behalten
sich
und
ihrem
Kloster
vor,
dass
im
Falle
eines
erbenlosen
Todes
der
Erbbeständer
Gebäude,
Hof
und
Güter
mit
aller
Besserung
dem
Kloster
wieder
zu
Eigentum
werden.
Da
das
Mainzer
Altmünsterkloster
in
Heidesheim
Geldzinsen,
Pacht
("
Pfächt"
),
Zehnten
und
andere
Gefälle
jährlich
erhebt
und
einzieht,
sollen
die
Lehensleute
resp.
die
neuen
Besitzer
dem
klösterlichen
Schaffner
allzeit
behilflich
sein.
Weiterhin
wird
den
Lehensleuten
auferlegt,
nicht
wider
Recht
und
Gewohnheit
zu
handeln.
Außerdem
werden
sie
verpflichtet,
des
Klosters
Schaffner,
Diener
oder
sonstige
in
den
Diensten
des
Klosters
stehende
Personen
zu
bewirten
und
zu
beherbergen.
Die
Eheleute
Eiffinger
sollen
ohne
ihre
Kinder
und
rechtmäßigen
Erben
zu
jährlicher
Pacht
("
Pfacht"
)
zwischen
den
Tagen
Mariä
Himmelfahrt
(15.
August)
und
Mariä
Geburt
(8.
September)
auf
eigene
Kosten
in
den
Speicher
des
Klosters
26
Malter
Korn,
davon
2
Malter
Gerste,
"
Wein
an
gellt"
(=
Weinungelt?
)
und
"
daß
hiebevor
geweßene
Imbß,
welches
Ihrer
Churfürstlich[
en]
Gnad[
en]
vom
Closter
anderwertlich
erstattet
wurd"
,
jährlich
zum
Martinstag
(11.
November)
zahlen,
nämlich
23
Gulden
3
Albus
3
Pfennige,
zu
30
Albus
den
Gulden.
Weiterhin
sind
80
Pfund
Öl
abzuliefern
und
drei
Wagenfahrten
im
Bedarfsfall
zu
leisten.
Die
Lehensleute
verzichten
auf
alle
Ausflüchte
wie
Ernteausfälle
oder
weltliche
oder
geistliche
Ge-
und
Verbote.
Der
Fall,
dass
die
Erbbeständer
samt
Erben
während
eines
Kriegs
von
Haus
und
Hof
gejagt
werden,
ist
einem
weiteren
"
Accord"
vorbehalten.
Die
Eheleute
Eiffinger
haben
Äbtissin,
Priorin
und
Konvent
zu
Altmünster
Treue
und
Huld
eidlich
geschworen
und
verpflichten
sich,
gegenwärtige
Verschreibung
in
allen
Punkten
zu
erfüllen
und
nichts
gegen
diese
zu
unternehmen.
"
So
geschehn
[…]
Maintz
den
ersten
Juny
im
jahr
sechzehenhundert
siebentzig
vier"
.
Datierung:
01.06.1674
Formalbeschreibung (bei Urkunden):
Ausf.
Perg.
Libell.
S
(1)
:
Anna
Margaretha
Wilhellmin
(†
3.11.1670;
war
die
Vorgängerin
von
Anna
Katharina
Rommerskirchin
(s.
Mainzer
Zeitschrift
90/
91
(1995/
1996)
,
S.
106f.)
.
Siegelumschrift:
ANNA-
MARGRETA
WILHELMIN
ABBATISA
VETERIS
CELLÆ.
S
(2)
:
Konvent
des
Altmünsterklosters.
S
(3)
:
Ringsiegel
von
Dietrich
Eiffinger
(Details
nicht
zu
erkennen)
.
Eigenh.
Unterschriften:
1)
: "
Anna
Catharina
Rumerskirchin
Abbatisin
Priorin
und
Convent"
.
2)
: "
Ditrich
Eiffinger
und
Margreta
Eiffinger
min
ehlige
Hausfrawen"
.
Quittungsvermerke:
1)
.
Franz
Jakob
Reither,
der
für
155
Gulden
10
Albus
20
Kreuzer
auf
seine
Erbschaft,
die
Hälfte
am
Heidesheimer
Fronhof
im
Wert
von
311
Gulden
40
Kreuzer,
zugunsten
des
Altmünsterklosters
resigniert
und
dem
Käufer
den
Erhalt
der
Summe
quittiert.
"
[G]
eschehen
den
10ten
Martii
[!]
1681
Aprill"
.
Eigenhändig.
2)
.
Anna
Margaretha
Schmittin,
die
ebenso
auf
ihren
Teil
aus
der
Erbschaft
ihres
Bruders,
Philipp
Henrich,
im
Wert
von
311
Gulden
40
Kreuzer
gegen
eine
Zahlung
von
155
Gulden
10
Albus
20
Kreuzer
resigniert.
Der
Empfang
der
Summe
wird
dem
Altmünsterkloster
quittiert.
Eigenh.
Unterschrift:
"
bekenne
ich
wie
oben
steht
Ana
Margta
Schmiten"
.
Rückvermerk:
"
Erbbeständtung
des
Frohnhoffs
zu
Haydesheim
:
S:
1681
widerumb
eingelöst
undt
vom
Closter
erkaufft
wordten"
.
Provenienz:
Altmünster
Mainz
Personenindex:
Eiffinger, Dietrich;
Eiffinger, Margretha;
Reither, Franz Jakob;
Rommerskirchin, Anna Katharina <Äbtissin>;
Schmittin, Anna Margretha;
Wilhelm, Anna Magaretha <Äbtissin>;
Wöfflingin, Margretha <Priorin>
Ortsindex:
Heidesheim;
Heidesheim <Fronhof>;
Mainz <Altmünster>
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Bestandsbeschreibung
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