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1.
Urkunden
Bestand:
Urkundenbestand « Einzelne Bestände über + erreichbar!
Bestandssignatur:
U
Klassifikation:
Urkunden (ohne Fotos) « Urkundenbestand
Zu_den_Bestandsangaben:
98220
SIGNATUR:
U / 1712 März 21
Regest:
Kaiser
Karl
VI.
bekennt
für
sich
und
seine
Nachfolger
mit
diesem
Brief,
dass
Konrad
Helwig
Winkelmann
[s.
Zedler,
Universallexikon
Bd.
57,
S.
465]
,
des
Oberrheinischen
Reichskreises
Obrist
und
Generalquartiermeister,
sich
durch
Ehrbarkeit,
Redlichkeit,
adelige
gute
Sitten,
Tugenden,
Vernunft
und
Geschicklichkeit
auszeichnet.
Die
Schweden
haben
im
vorangehenden
Jahrhundert,
während
des
Dreißigjährigen
Kriegs,
die
adeligen
Güter
der
Vorfahren
Winkelmanns
und
die
Urkunden,
die
deren
Adel
beweisen,
geraubt.
Die
Winkelmanns
haben
sich
durch
die
Herausgabe
diverser
Bücher
einen
Namen
als
Gelehrte
gemacht
und
standen
allzeit
in
kurfürstlichen
resp.
fürstlichen
Diensten.
Einige
aus
diesem
Geschlecht
befinden
sich
zudem
im
Vogtland
und
in
den
sächsischen
Landen
noch
im
vermögenden
Adelsstand
und
die
Mutter
Konrad
Helwigs
stammt
aus
dem
Hause
derer
von
Schütz.
Aus
finanziellen
Gründen
haben
sich
Konrad
Helwig
Winkelmann
und
sein
älterer
Bruder,
Martin
Eberhard,
während
des
Reichskriegs
gegen
Frankreich
(=
Spanischer
Erbfolgekrieg)
in
den
französischen
Kriegsdienst
begeben,
bevor
sie
aufgrund
einer
kaiserlichen
Berufung
den
Dienst
beim
Landgrafen
von
Hessen-
Darmstadt
angetreten
sind.
Martin
Eberhard
war
dort
zunächst
Hauptmann
und
versah
dann
bis
zu
seinem
Tod
eine
Stelle
als
Oberkriegskommissar.
Konrad
Helwig
trat
eine
Stelle
als
Leutnant
an.
Letzterer
übernahm
dann
später
eine
Stelle
als
Obristwachtmeister
beim
Herzog
von
Sachsen-
Gotha
und
wurde
danach
vom
Oberrheinischen
Kreis
zum
Obristleutnant
ernannt,
bevor
er
dort
schließlich
eine
Stellung
als
Generalquartiermeister
erhalten
hat.
Kaiser
Karl
lobt
im
Weiteren
dessen
Tätigkeit
während
des
Reichskriegs
gegen
Frankreich,
die
Kurfürst
Johann
Wilhelm
von
der
Pfalz
mit
einem
adeligen
Lehen
belohnt
hat.
Kaiser
Karl
VI.
erhebt
daher
Konrad
Helwig
Winkelmann
und
alle
seine
ehelichen
Leibeserben
wie
deren
Nachkommen
"
Mann=
und
Weibs=persohnen
absteigenden
stammens"
im
Heiligen
Römischen
Reich
und
in
den
habsburgischen
Erbkönigreichen
und
-
fürstentümern
in
den
erblichen
Ritterstand.
Der
Kaiser
bestätigt
Winkelmann
und
seinen
Leibeserben
das
bisher
geführte
Wappen
in
verbesserter
Form.
Das
Wappen
besteht
aus
einem
goldenen
Schild,
der
durch
eine
von
unten
aufgehende
eingebogene
rote
Spitze
(im
Text
"
spickel"
)
dreigeteilt
wird.
Im
roten
Feld
der
eingebogenen
Spitze
befindet
sich
ein
geharnischter
Ritter,
der
auf
einem
grünen
Hügel
steht.
In
seiner
Linken
befindet
sich
ein
bloßes
Schwert
und
in
seiner
Rechten
ein
goldenes
Winkelmaß.
Auf
der
Beckelhaube
des
Ritters
sind
drei
Straußenfedern
anhängend,
wovon
die
hintere
sowie
die
vordere
goldfarben
sind
und
die
mittlere
rot
ist.
In
den
links
und
rechts
sich
befindlichen
goldenen
Schildfeldern
befinden
sich
zwei
aufsteigende
schwarze
Hunde
mit
silbernem
Halsband.
Auf
dem
Schild
befindet
sich
ein
offener
adliger
gekrönter
Turnierhelm
mit
anhängendem
Kleinod.
Rechts
befinden
sich
goldene
und
schwarze
Helmdecken
und
auf
der
linken
Seite
rote
und
silberne.
Auf
der
Krone
ist
ein
Mann,
wie
im
roten
Schildfeld
beschrieben,
zwischen
zweien
mit
den
Sachsen
("
Saxen"
)
einwärts
gekehrten
schwarzen
Adlerflügeln
zu
sehen.
Konrad
Helwig
Winkelmann
und
seinen
Erben
wird
die
Nutzung
des
Wappens
in
allen
ehrlichen
und
redlichen
Rittersachen
und
-
geschäften
zugesprochen,
wie
auch
der
Kaiser
erklärt,
dass
von
nun
an
die
Kanzleien
wie
auch
sonst
jedermann
Konrad
Helwig
samt
Nachkommen
mit
"
von
Winkelmann"
anzuschreiben
bzw.
anzureden
haben.
Kaiser
Karl
VI.
entbietet
allen
seinen
Untergebenen
im
Reich
und
seinen
Erbkönigreichen
wie
auch
-
fürstentümern,
dass
alle
den
Ritter
von
Winkelmann
mit
seinen
Nachkommen
als
solchen
zu
bezeichnen,
zu
achten,
zu
ehren,
anzuerkennen
und
zu
würdigen
haben.
Androhung
einer
Poen
von
60
Mark
lötigen
Goldes.
"
Mit
urkundt
dießes
brieff
besiegelt
mit
unßerem
kayßerlichen
anhangenden
inßigel,
der
geben
ist
in
unßerer
stadt
Wien
den
ein
und
zwantzigsten
tag
monaths
Martii
nach
Christi
[...]
geburth
im
siebenzehenhundert
und
zwölfften
unßerer
reiche
deß
römischen
im
ersten
deß
hispanischen
im
neünten,
deß
hungarischen
und
böheimischen
auch
im
ersten
Jahre"
.
Datierung:
21.03.1712
Formalbeschreibung (bei Urkunden):
Ausf.
Perg.
Libell.
S.
fehlt.
Eigenh.
Unterschrift
Kaiser
Karls
VI.
Kontrasignatur
des
Reichsvizekanzlers
Friedrich
Karl
von
Schönborn.
Mandatsvermerk
des
Sekretärs
Ernst
Franz
Glandorf.
Kollationierungs-
und
Registraturvermerk
des
Registrators
Johann
Friedrich
Wening.
Außerdem
beiliegend
zwei
Schreiben:
1.)
1795
Dezember
31
Nachdem
Kurfürst
Friedrich
Karl
Joseph
von
Mainz
sich
entschieden
hat,
dem
im
Kriegswesen
kundigen
Generalmajor
Damian
von
Winkelmann
eine
mit
Sitz
und
Stimme
verbundene
Stellung
im
Hofkriegsrat
zu
verschaffen,
wird
diesem
als
Nachfolger
des
beförderten
bisherigen
Hofkriegsrats,
General
von
Faber,
vom
kurfürstlichen
Kriegszahlbeamten
ein
Gehalt
von
100
fl.,
sechs
Malter
Korn
und
sechs
Stecken
Holz
verliehen.
Mit
vorliegendem
Dekret
wird
die
Legitimation,
Vorstellung
und
Verpflichtung
von
Winkelmanns
als
Hofkriegsrat
beurkundet.
"
Aschaffenburg
den
31ten
Dezember
1795"
.
Ausf.
auf
Stempelpapier.
Kanzleioblatensiegel
des
Friedrich
Karl
Joseph
von
Erthal
[=
Posse,
S.
71
Nr.
250,
Abb.
Taf.
26
Nr.
3]
.
Eigenh.
Unterschrift
des
Kurfürsten
und
Kontrasignatur
des
kfstl.
Hofkanzlers
und
ksl.
Geheimen
Rats
Franz
Joseph
Freiherr
von
Albini
[s.
http://www.regionalgeschichte.net/bibliothek/texte/biographien/albini.html
].
Betreff:
"
Dekret
zur
Kurf.
Hofkriegsrath=Stelle
für
Damian
von
Winkelmann"
.
Präsentationsvermerk:
"
Präsentiert
im
k.
Hofkriegsrathe
Mainz
am
2ten
Jenner
1796"
mit
Unterschrift
des
kfstl.
Lieutenants
und
Sekretärs
Joseph
Ritschel.
Vermerk:
"
Juravit
im
Kurfürstl.
Hofkriegsrath
den
7t(
en)
Jenner
1796"
mit
Unterschrift
von
Ritschel.
Rückvermerk:
"
Dekret=Taxe:
36
fl.
51x"
.
2.)
1796
Januar
1
Kurfürst
Friedrich
Karl
Joseph
von
Mainz
beurkundet,
dass
der
bisherige
Obrist
Damian
von
Winkelmann
zum
Generalfeldzeugmeister
unter
Beibehaltung
seiner
gegenwärtigen
Obristen-
Friedensgage
ernannt
wird.
Der
Kurfürst
befiehlt,
dass
von
Winkelmann
als
Generalfeldzeugmeister
präsentiert
und
von
jedermann
geachtet
und
geehrt
werden
solle.
Überdies
sollen
die
Subalternen
und
Gemeinen
im
Kommando
ihm
den
gebührenden
Gehorsam
leisten.
"
Gegeben
zur
St
Johannisburg
in
unsrer
Residenzstadt
Aschaffenburg
den
1ten
Jänner
1796"
.
Ausf.
auf
Stempelpapier.
Kanzleioblatensiegel
des
Friedrich
Karl
Joseph
von
Erthal
[=
Posse,
S.
71
Nr.
250,
Abb.
Taf.
26
Nr.
3]
.
Eigenh.
Unterschrift
des
Kurfürsten
und
Kontrasignatur
des
kurfüstl.
Hofkanzlers
und
kaiserl.
Geheimen
Rats
Franz
Joseph
Freiherr
von
Albini
[s.
http://www.regionalgeschichte.net/bibliothek/texte/biographien/albini.html
].
Betreff:
"
Generalmajors=Patent
für
Damian
von
Winkelmann"
.
Präsentationsvermerk:
"
Präsentiert
im
k.
hof-
kriegsrath
Mainz
am
2ten
Jänner
1796"
unterschrieben
vom
kfstl.
Lieutenant
und
Sekretär
Joseph
Ritschel.
Rückvermerk:
"
Geheime
Kanzleitaxe
=
61
fl
15x"
.
Zugangsnummer:
1933/48
Provenienz:
Winkelmann
Personenindex:
Albini, Franz Joseph von;
Erthal, Friedrich Karl Joseph von s. Friedrich Karl Joseph <Mainz, Erzbischof>;
Friedrich Karl Joseph <Mainz, Erzbischof>;
Glandorf, Ernst Franz;
Johann Wilhelm <Pfalz, Kurfürst>;
Karl <Römisch-deutsches Reich, Kaiser, VI>;
Ritschel, Joseph;
Schönborn, Friedrich Karl von;
Wening, Johann Friedrich;
Winkelmann, Damian von;
Winkelmann, Konrad Helwig <von>;
Winkelmann, Martin Eberhard
Ortsindex:
Aschaffenburg;
Aschaffenburg <Johannesburg>;
Wien
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