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1.
Urkunden
Bestand:
Urkundenbestand « Einzelne Bestände über + erreichbar!
Bestandssignatur:
U
Klassifikation:
Urkunden (ohne Fotos) « Urkundenbestand
Zu_den_Bestandsangaben:
98220
SIGNATUR:
U / 1491 Mai 26
Regest:
"
Voessen
Goedeman"
und
seine
Ehefrau
Else,
"
Engelhenne"
und
seine
Ehefrau
Katharina
von
Simmern
unter
Dhaun
("
Syemeren
under
Donne"
)
gelegen,
verzichten
gegenüber
dem
Abt
Otto
zu
St.
Maximin
bei
Trier,
o.s.B.,
für
sich
und
ihre
Erben
auf
den
Bestand
von
"
froennehoff"
und
Fruchtzehnten
mit
allen
zugehörigen
Rechten,
es
sei
Weinkauf
usw.,
zu
Simmern
unter
Dhaun
("
Siemeren
under
Donne"
)
gegen
eine
Auszahlung
von
60
fl.
Mainzer
("
Mentzer"
)
Währung
und
4
Malter
Korn.
Das
Kloster
verleiht
ihnen
zu
neuem
Bestand
seinen
"
froen
hoeff"
zu
Simmern
unter
Dhaun
("
Siemeren
under
Donne"
)
mit
allem
Zubehör,
aber
ohne
Fruchtzehnten
und
Weinzehnten,
auf
ihrer
und
ihrer
Kinder
Lebzeit;
der
Hof
darf
von
ihnen
höchstens
in
zwei
Teile
geteilt
werden,
alles
nach
Wortlaut
des
folgenden
Bestandbriefes:
Die
genannten
Beständer
bestehen
vom
genannten
Kloster
den
genannten
Fronhof,
gegen
3
"
amen"
Wein
und
7
Pfd.
Heller
Mainzer
("
Mentzer"
)
Währung
Jahreszins
auf
Martini,
und
zu
folgenden
Bedingungen:
1)
Sie
geben
alljährlich
den
Schöffen
ihr
Essen
und
ihre
Ostereier
nach
alter
Uebung
und
Gewohnheit,
ferner
die
alljährlichen
Gebührnisse
an
die
Zentherrn
und
-
Schöffen,
sind
verpflichtet
Fasel-
oder
"
cziell"
-
Vieh
(Farren
und
Berschweine)
zu
halten
und
das
ewige
Licht
aus
dem
kleinen
Zehnten
zu
Simmern
("
Klein
zehnten
zu
Siemern"
)
und
den
dazugehörigen
Dörfern
zu
unterhalten.
2)
Das
Kloster
nimmt
den
Wein-
und
Fruchtzehnten
aus,
ferner
den
Weingarten
gen.
das
"
Selegutt"
und
des
"
Widemhofs"
Gut
mit
Kelterhaus,
Kelter
und
Keller.
3)
Die
Beständer
haben
den
Zehnten
einzuführen
und
den
Dienern
des
Klosters
Schlafgelegenheit,
Licht
und
Feuer
zu
geben,
ihren
Pferden
Stall
und
Futter,
auf
Verlangen
auch
die
"
kurmunde"
und
die
Besthäupter
einzufordern
und
abzuliefern,
den
Fronhof
instandzuhalten,
die
Erntearbeiter
des
Klosters
zu
verpflegen,
Holz
nur
zum
Bedarf
des
Hofes
zu
schlagen
und
den
Hof,
wenn
er
durch
ihre
Schuld
abgebrannt
ist,
auf
ihre
Kosten
aufzubauen,
sonst
beim
Bau
mit
Fuhren
usw.
zu
dienen.
S.
das
Gericht
zu
Simmern
("
Siemeren"
).
"
Der
geben
wart
[...]
dusent
vyerhondert
eynundnuntzich
[...]
uff
donnerstagh
nah
dem
hilligen
pinxst
dage
deß
seeszundzwentzichsten
tagz
desz
maene
Mays."
Datierung:
26.05.1491
Formalbeschreibung (bei Urkunden):
Ausfertigung
Perg.
S.
beschädigt.
Vorsignaturen:
Heerdt
Provenienz:
St.
Maximin
Trier
Bemerkungen:
1934
an
Fräulein
Jacoba
Rössler,
Neuweier-
Baden
zurück
(Heerdt-
Erlau)
.
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Bestandsbeschreibung
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