Kontakt
|
Home
|
Rechercheauswahl
Mobil →
Stadtarchiv Mainz - Datenbank
Suche
›
Stichwortsuche
Bildersuche (nicht im Internet!)
Stöbern
Systematik
›
Bestände des Stadtarchivs Mainz
Signaturen, Bestandssignaturen
Personen- und Familiennamen
Orte
Drucksachen (nach Datum)
Sachindex LVO (Index)
Suchergebnis
›
Vollanzeige
Kurzliste
Bildunterschrift
Bildergalerie
Korb zeigen
›
Download
Bilderkorb
Stöbern
Suche:
Auswahl zeigen
Treffer:
1
Ergebnis-Link:
Ergebnis-Link anzeigen
Ihr gespeichertes Ergebnis kann von jedem, der den Ergebnis-Link aufruft, eingesehen werden. Soll der Link zu diesem Ergebnis jetzt erzeugt werden?
Ja
Nein
Sichern Sie sich diesen Link zu Ihrem Ergebnis
Ergebnis-Link kopieren
FEHLER!
jetzt im Korb enthalten:
0
1.
Urkunden
Bestand:
Urkundenbestand « Einzelne Bestände über + erreichbar!
Bestandssignatur:
U
Klassifikation:
Urkunden (mit Fotos) « Urkundenbestand
Zu_den_Bestandsangaben:
98220
Bild:
SIGNATUR:
U / 1482 Mai 9 / I
Regest:
Johann
More
und
Bernhard
von
Braunfels
("
Bernhart
von
Brunfels"
),
beide
Verweser
des
Baus
zu
Mainz
("
Menntz"
),
entscheiden,
zusammen
mit
"
Veltin"
dem
Steinmetz
("
Steynmetzen"
)
und
Hans
"
Hademar"
dem
Zimmermann
("
Zymmermann"
),
den
geschworenen
Werkleuten
des
Baus,
den
Streit
zwischen
Nikolaus
("
Nycolaus"
),
Meister
von
Altmünster,
und
Herrn
Johann
Schornsheim,
Vikar
zu
St.
Stephan,
wegen
eines
gemeinen
Fahrweges,
der
nach
Behauptung
des
Klosters
zwischen
den
Erben
(Garten
und
Acker)
des
Vikars
und
"
Jungehenne
des
Gerteners"
hinzieht
(vorn
auf
den
Mombacher
Weg
("
Mombach[
er]
wegk"
)
am
Judensand
stoßend)
,
mit
4
Allmendsteinen
mit
dem
Stadtwappen
(2
vorn
am
Judensand
("
Juddensande"
),
2
an
"
Sultzenhenns"
seligen
Wiese)
abgemarkt.
Das
Kloster
behauptet,
den
Weg
benützen
zu
dürfen.
Der
Vikar
verneint
die
Gerechtigkeit
des
Klosters,
da
der
Fahrweg
zu
seinem
Erbe
gehöre
und
er
für
ihn
dem
Herrn
von
Mainz
("
Mentz"
)
16
Schilling
Heller
zinse;
sein
Erbe
sei
übrigens
mit
diesen
und
anderen
Allmendsteinen
ummarkt.
Er
fordert
urkundlichen
oder
eidlichen
Beweis
(letzteren
durch
zwei
Männer)
.
Die
Bauverweser
entscheiden
dahin,
dass
das
Kloster
den
Fahrweg
benutzen
dürfe.
(2)
S.
die
Bauverweser.
"
Datum
feria
quinta
proxima
post
dominicam
Cantate
a.d.
millesimo
quadringentesimo
octuagesimo
secundo."
Datierung:
09.05.1482
Formalbeschreibung (bei Urkunden):
Ausfertigung.
Perg.
S.
2
fehlt.
Provenienz:
Altmünster
Mainz
Download:
Diese Seite drucken
Bestandsbeschreibung
?