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1.
Urkunden
Bestand:
Urkundenbestand « Einzelne Bestände über + erreichbar!
Bestandssignatur:
U
Klassifikation:
Urkunden (ohne Fotos) « Urkundenbestand
Zu_den_Bestandsangaben:
98220
SIGNATUR:
U / 1770 Juli 31
Regest:
Vor
den
Assessoren
des
Kammeramts
und
Stadtgerichts
Jakob
Clemens
Dahm
und
Albert
Raskopf
bezahlen
der
Bürger
und
Apotheker
Johann
Ludwig
Liebler
und
seine
Ehefrau
Clara
Elisabetha
nach
gerichtlicher
Deputation
für
das
am
Markt
gelegene
Cetto'
sche
Haus
den
Kaufpreis
in
Höhe
von
10.630
Gulden.
Das
Haus,
das
von
dem
"
Materialisten"
von
Rahsfeld
und
dem
Krämer
Gottlieb
Jung
genutzt
wurde,
ist
am
28.06.1770
bei
der
amtlichen
Versteigerung
von
dem
Holzschreiber
Ritter
im
Namen
der
Eheleute
Liebler
meistbietend
ersteigert
worden.
Der
Kaufpreis
wird
dergestalt
beglichen,
dass
die
Eheleute
Liebler
630
Gulden
aus
eigenen
Mitteln
"
coram
comissione"
bar
zahlen
und
den
Rest
von
der
Witwe
Maria
Francisca
Birckenstock
von
Erbach
leihen.
Die
Summe
erhalten
die
Eheleute
Liebler
von
dem
Beauftragten
und
Schwiegersohn
der
Frau
Birckenstock,
dem
Herrn
Susanna,
in
"
guthen
Silber
und
auch
etwas
gold
Sorten"
nach
dem
24
Gulden
Fuß
und
quittieren
sie
und
bezahlen
davon
die
der
Hofapothekerswitwe
Ritter
zustehende
Hypothek
in
Höhe
von
6.000
Gulden
zuzüglich
rückständiger
Zinsen
für
ein
Jahr
und
10
2/
3
Monate
in
Höhe
von
510
Gulden
bar
gezahlt.
Die
Summe
ist
dem
Provisor
der
Frau
Ritter,
Johann
Georg
Borbeck,
"
gegen
extradier-
und
cassierte
Original
Hypothec"
gegen
Quittung
bar
ausgezahlt
worden.
Die
Verzinsung
beträgt
4%
.
Im
Rahmen
einer
vierteljährlichen
Kündigungsmöglichkeit
können
die
Eheleute
Liebler,
z.
B.
beim
Verkauf
ihres
Drittels
des
ehemals
Moll
'
schen
Hauses
hinter
der
Franziskanerkirche
für
2.000
Gulden,
von
ihrer
Hypothek
2.000
Gulden
und
zwar
nach
dem
24
Gulden
Fuß
in
"
groben
Silber
und
gold
Sorten"
,
wie
sie
sie
erhalten
haben,
ablösen.
Als
Sicherheit
setzen
die
Eheleute
Liebler
das
neuerworbene
Haus
und
das
geerbte
Drittel
des
Moll
'
schen
Hauses
ein.
Bei
den
übrigen
zwei
Dritteln
handelt
es
sich
um
einen
Fideikomiss.
Falls
der
Fideikomiss
"
erlediget"
wird
und
das
Eigentum
an
den
zwei
Dritteln
des
Hauses
an
die
Eheleute
Liebler
fällt,
wird
auch
dieser
Teil
des
Hauses
als
Sicherheit
eingesetzt.
Als
weitere
Sicherheiten
werden
die
"
Apotheker
Gerechtigkeit"
und
sonstige
"
haab
und
nahrung"
eingesetzt.
Die
Eheleute
Liebler
verzichten
auf
Rechtsmittel
("
non
numeratae,
nec
in
rem
versae
pecuniae,
doli,
vis,
metus,
persuasionis,
rei
non
sic,
sed
aliter
gestae,
renunciationem
non
valere,
nisi
praecesserit
specialis"
).
Frau
Liebler
verzichtet
nach
vorheriger
Belehrung
als
Mitschuldende
auf
ihre
besonderen
Rechte
("
beneficii
S(
enatus)
c(
onsul)
ti
Vellej.
der
authenticae
siqua
mulier,
privilegii
dotis
et
apportatorum"
; "
in
hiesigem
Landtrecht
Tit.
4
§
4
ratione
tertia"
).
Der
Rest
des
Kaufpreises
in
Höhe
von
4.120
Gulden
wurde
"
ad
cistam
depositam"
gebracht.
Siegel
des
Kammeramts
und
Stadtgerichts
und
eigenhändige
Unterschriften
Dahms
und
Raskopfs
werden
angekündigt.
"
So
geschehen
Mayntz
Anno
et
diebus
quibus
supra
in
gegenwarth
des
herren
Stadtgerichtsschreibers
Peter
Joseph
Danton."
Datierung:
31.07.1770
Formalbeschreibung (bei Urkunden):
Ausfertigung.
Perg,
Siegel
fehlt.
Taxstempel
zu
15
Kreuzern.
Unterschriften
der
Kammeramts-
und
Stadtgerichtsassessoren
Jakob
Clemens
Dahm
und
Albert
Rahskopf.
Rückvermerk:
"
Gerichtlicher
Kauffbrieff
cum
inserta
assecuratione
über
ein
capital
ad
10000
fl
dermalen
11000.
fl
den
hiesigen
burger
und
Apotheker
Johann
Ludwig
Liebler
und
dessen
ehefrau
Claram
Elisabetham
als
Käuffere
und
respective
debenten
Sodann
die
verwittibte
Frau
Maria
Francisca
Birckenstock
als
creditricem
besagend"
.
Auf
der
Rückseite
Urkunde
vom
16.06.1786.
Zugangsnummer:
1974/34
Provenienz:
Liebler
Bemerkungen:
Erwähnt
bei
Hans
Dadder,
Das
Apothekenwesen
von
Stadt
und
Erzstift
Mainz,
Frankfurt
a.M.
1961,
S.
93.
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Bestandsbeschreibung
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