Kontakt
|
Home
|
Rechercheauswahl
Mobil →
Stadtarchiv Mainz - Datenbank
Suche
›
Stichwortsuche
Bildersuche (nicht im Internet!)
Stöbern
Systematik
›
Bestände des Stadtarchivs Mainz
Signaturen, Bestandssignaturen
Personen- und Familiennamen
Orte
Drucksachen (nach Datum)
Sachindex LVO (Index)
Suchergebnis
›
Vollanzeige
Kurzliste
Bildunterschrift
Bildergalerie
Korb zeigen
›
Download
Bilderkorb
Stöbern
Suche:
Auswahl zeigen
Treffer:
1
Ergebnis-Link:
Ergebnis-Link anzeigen
Ihr gespeichertes Ergebnis kann von jedem, der den Ergebnis-Link aufruft, eingesehen werden. Soll der Link zu diesem Ergebnis jetzt erzeugt werden?
Ja
Nein
Sichern Sie sich diesen Link zu Ihrem Ergebnis
Ergebnis-Link kopieren
FEHLER!
jetzt im Korb enthalten:
0
1.
Urkunden
Bestand:
Urkundenbestand « Einzelne Bestände über + erreichbar!
Bestandssignatur:
U
Klassifikation:
Urkunden (ohne Fotos) « Urkundenbestand
Zu_den_Bestandsangaben:
98220
SIGNATUR:
U / 1709 Februar 13
Regest:
Vor
dem
Kammeramts-
und
Stadtgerichtsassessor
und
Mitrichter
Lic.
iur.
Anton
Klunkhard
tauschen
nach
vorheriger
Deputation
vor
dem
Domsänger
Johann
Hugo
Freiherr
von
Kesselstatt
Maria
Barbara
Schick
geborene
Dahl,
die
Witwe
des
Faktors
Johann
Schick,
und
der
Bürger
und
Handelsmann
Peter
Bellino
ihre
Häuser.
Maria
Barbara
Schick
übereignet
Bellino,
dessen
Frau
und
Nachkommen
ihr
sogenanntes
Sommerhaus,
das
gegen
den
Markt,
nach
hinten
gegen
das
Bierhaus
zum
Korb
zwischen
dem
Haus
des
Bellino
und
zur
Schustergasse
und
gegen
den
Rhein
zu
"
Johann
Marssell"
gelegen
ist,
samt
"
Oberbaw"
und
Keller
"
gleichwie
soliches
dermalen
in
seinen
Mauern
begrifen"
für
1.000
Gulden
bares
Geld.
Bellino
übereignet
sein
gegenüber
dem
Bierhaus
zum
Korb
gelegenes
Eckhaus
mit
allen
"
Recht
und
Gerechtigkeiten"
der
Schick.
Bedingung
für
den
Tausch
ist,
dass
Bellino
im
ersten
und
zweiten
Stock
die
zum
Haus
der
Schick
gehenden
Fenster
auf
eigene
Kosten
mit
Eisenstangen
versieht,
sodass
in
das
Nebenhaus
und
seinen
Hof
nichts
geschüttet
oder
geworfen
oder
durch
offene
Fenster
gesehen
werden
kann.
Einen
Oberflügel
der
drei
oberen
mittleren
Fenster,
"
umb
sich
allein
des
lichts
oder
luffts
zu
bedienen"
,
darf
Bellino
offenlassen
und
soll
ihn
"
durchgehends
und
wohl"
verglasen
lassen
("
begläßenen"
).
Im
Treppenhaus
im
unteren
Stockwerk
darf
er
die
Fenster
zulassen,
wenn
er
sie
mit
einem
nicht
zu
öffnenden
Flügel
verglasen
lässt
("
begläßet"
).
Bellino
bezahlt
die
1.000
Gulden
bar.
Schick
quittiert
sie.
Beide
Parteien
verzichten
auf
Rechtsmittel
("
non
numeratae
pecuniae,
rei
non
sic
sed
aliter
gestae,
doli
mali,
laesionis,
persuasionis,
generalem
non
valere"
).
Siegel
des
Kammeramts
und
Stadtgerichts
und
eigenhändige
Unterschrift
Klunkhards
werden
angekündigt.
"
So
geschehen
in
der
Churfürstl.
Residenz
Stadt
Maintz
Anno
Eintausend
Siebenhundert
Neun
den
dreyzehenden
Februarii
inbeysein
procuratoris
Maurerers
und
Henrich
Grubern
Stattgerichts
Pedell
als
Zeug."
Datierung:
13.02.1709
Formalbeschreibung (bei Urkunden):
Ausfertigung.
Perg.
Siegel
fehlt.
Taxstempel.
Unterschrift
des
Kammeramts-
und
Stadtgerichtsassessors
Anton
Klunkhard.
Rückvermerk:
"
Respective
Tausch
und
Kaufbrief
zwischen
Frau
Maria
Barbara
Schickin
und
Peter
Bellino
Handelsmann
allhier"
(mit
Transkription
aus
späterer
Zeit
(20.
Jh.)
).
Abdruck
des
Siegels
der
Familie
Rausch,
Wiesbaden
(um
1900)
.
Weitere
Vermerke
(20.Jh.)
: "
Ingrossatur
den
31.
Mai
1709"
; "
Cl
L
Lit.
D
Fasc.
1
Bl.
XXVII"
.
Zugangsnummer:
1974/34
Bemerkungen:
Auch
Kopie
im
Ingrossationsprotokoll
5/
43,
fol.
310v-
311v.
Download:
Diese Seite drucken
Bestandsbeschreibung
?