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Stadtarchiv Mainz - Datenbank
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1. Urkunden
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Bestand:
Bestandssignatur:
U
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Vor dem kurfürstlichen Kammeramts- und Stadtgerichtsassessor Johann Albert Raskopff verkauft der Prokurator Strohemeyer für den Handelsmann und Ratsverwandten Friedrich Zentner das Schulerische Haus an den Handelsmann Ägidius Neuhaus und seine Ehefrau Margaretha für 4200 fl. Das Haus ist Zentner am 31.05.1770 gerichtlich für 3850 fl. als Meistbietendem zugeschlagen worden. Zentner hat zur Liquidierung des Kaufschillings der Jungfer Anna Maria Beez die "Hypotheca primaria" in Höhe von 3017 fl. 15 xr außergerichtlich abgetragen. Auf Vorlage Strohemeyers hin wurde die Hypothek kassiert, "den überrest aber mit seiner selbst eigenen und mittels Hypotheca iudicialis secundaria gesicherten Forderung ad. 1200 fl. nach dem 20 fl. fuß liquidieret".
Die Käufer versprechen den Kaufschilling folgendermaßen abzutragen: Sie zahlen "künfftigen Michaelis" 600 fl. und am 15.01.1771 noch einmal 600 fl. Die Restschuld tragen sie vierteljährlich nach dem 24 Gulden Fuß bei einer Verzinsung von 4% ab. Zur Sicherheit räumen die Eheleute Neuhaus den Eheleuten Zentner das "constitutum possessorium" ein und setzen ihren übrigen Besitz als gerichtliches Unterpfand ein. Davon unberührt bleibt das Recht der Tochter aus erster Ehe an dem mütterlichen Erbe ("salvo tamen iure [...] materni"). Verzicht auf Rechtsmittel ("laesionis enormis et ultra dimidium, rei non sic, sed aliter gestae, doli, vis, metus persuasionis, renunciationem generalem non valere, nisi praecesserit specialis"). Verzicht auf besondere Rechte der mitschuldenden Ehefrau ("beneficii senat. consult. Vellej. auth. cod. siqua mulier, privilegii dotis et apportatorum und der in neuen Landrecht Tit. 4 § 4 ratione tertia").
Siegel des Kammeramts und Stadtgerichts wird angekündigt.
"So geschehen Mayntz d. 26.t. Julii und 10t 7bris 1770".
Datierung:
10.09.1770
Formalbeschreibung (bei Urkunden):
Vorsignaturen:
No. 43
Provenienz:


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