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1.
Urkunden
Bestand:
Urkundenbestand « Einzelne Bestände über + erreichbar!
Bestandssignatur:
U
Klassifikation:
Urkunden, Kopialüberlieferung Bestand 5 (Stadtgericht) « Urkundenbestand
Zu_den_Bestandsangaben:
98220
SIGNATUR:
U / 1574 Juli 10 (in 5 / 5)
Regest:
Mainz,
1574.07.10
(Richter
Valentin
Spieß)
.
Herr
Daniel
Dechant,
B.
und
Wachtmeister,
macht,
krank
im
Bett
liegend,
sein
Testament:
1)
Er
hat
noch
vier
Kinder
aus
seiner
Ehe
mit
Dorothea
am
Leben:
Agnes
(oo
Herrn
Barthel
Hack)
,
Kaspar,
Hans
und
Daniel;
Agnes
hat
bereits
100
fl.
vom
Mutterteil
und
100
fl.
Ehesteuer
erhalten;
die
gleichen
Beträge
erhalten
auch
die
Geschwister.
Summe:
800
fl.
2)
Er
hat
aus
seiner
Ehe
mit
Katharina
Ruckerin
zwei
Kinder
am
Leben:
Katharina
und
Franz;
diese
erhalten
die
gleichen
Beträge
(je
100
fl.
Mutterteil
und
Ehesteuer)
;
beide
sollen
aus
seinem
Nachlaß
und
seiner
Nahrung
2
Jahre
lang
unterhalten
und
von
seiner
Tochter
Agnes
und
ihrem
Mann
zu
guten
Sitten
und
Tugenden
treulich
angewiesen
werden.
3)
Da
er
seine
Tochter
Agnes
bei
ihrer
Verheiratung
mit
Kleidung
ziemlich
versehen
hat,
erhalten
die
übrigen
Kinder
zu
ihrer
Verehelichung
noch
je
20
Taler.
4)
Dem
Sohne
Kaspar
sollen
von
seinem
Erbe
die
Schulden
abgezogen
werden,
die
er
ohne
Wissen
und
Willen
des
Vaters
gemacht;
er
hat
diesen
Sohn
gezüchtigt,
hofft,
daß
er
sich
in
Erinnerung
daran
anständig
halten
wird,
und
verzeiht
ihm
von
Herzen.
Er
(der
Testator)
bezahlt
die
Schulden
und
hat
es
schon
zum
Teil
getan.
Damit
die
übrigen
5
Kinder
deswegen
keinen
Schaden
haben,
vermacht
er
ihnen
außerdem
noch
je
100
fl.,
im
ganzen
also
500
fl.
besonders;
auch
sollen
die
Kleider,
die
Kaspar
"
unnötiger
und
übermäßiger
Dinge
an
sich
gekleidet,
und
verwahrlich
eingeschlossen"
,
nicht
ihm
allein
gehören,
sondern
zur
gemeinen
Teilung
gezogen
werden.
5)
Da
zu
dem
von
ihm
etliche
Jahre
betriebenen
Bierhandel
keines
seiner
Kinder
außer
Kaspar
tauglich
erscheint,
soll
Kaspar
von
seinen
Geschwistern
ein
Vierteljahr
nach
dem
Tod
des
Vaters
gegen
2500
fl.
zu
Eigentum
das
Haus
zum
Korb
mit
dem
Plätzlein,
das
er
vom
Druckhof
dazu
gebrochen,
erhalten,
"
also
von
dem
Eck
des
Hinterbaus
im
Druckhof
hinüber
bis
an
den
dagegenüberstehenden
Stall,
so
vorhin
zum
Korb
gehörig"
,
samt
allem
zum
Bierhandel
gehörigen
Zeug.
Die
Geschwister
oder
deren
Erben
behalten
das
Vorkaufsrecht
zum
gleichen
Preis.
Bau-
und
Ausbesserungsausgaben
an
diesem
Haus
sollen
dem
verkaufenden
Teil
zurückerstattet
werden.
6)
Alles
übrige
vermacht
der
Testator
seinen
genannten
sechs
Kindern
zu
gleichen
Teilen.
Barthel
Hack
und
seine
Frau
Agnes
versprechen
das
Testament
einzuhalten.
Z.:
Franz
Behem
und
Niklaus
Henspeck,
beide
Hausmeister
im
Kaufhaus,
Heinrich
Junkher,
Christoph
Molsteder,
Heinrich
Paulus
d.J.,
des
Rats,
Peter
Bucel,
Michael
Wagener,
Eisenkrämer,
Stoffel
Kuchlin
und
Kaspar
Forchhundt.
Datierung:
10.07.1574
Formalbeschreibung (bei Urkunden):
In
5
/
05,
fol.
103
v.
Provenienz:
Stadtgericht
Mainz
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Bestandsbeschreibung
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