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1.
Urkunden
Bestand:
Urkundenbestand « Einzelne Bestände über + erreichbar!
Bestandssignatur:
U
Klassifikation:
Urkunden, Kopialüberlieferung Bestand 5 (Stadtgericht) « Urkundenbestand
Zu_den_Bestandsangaben:
98220
SIGNATUR:
U / 1572 November 30 (in 5 / 4)
Regest:
Mainz,
1572.11.30
Vertrag
zwischen
dem
Kloster
St.
Agnes
und
den
Vormündern
(Herr
Hans
Feuerbach
und
Franz
Schreiber)
der
Kindes
des
+
Hans
von
Ammelburg
und
s.Fr.
Gela
(die
sodann
Adam
Martini,
nach
dessen
Tod
Melchior
Ricker
geheiratet
hat)
wegen
der
zwei
Häuser
zum
Drauben
und
zum
Bierbaumlin,
die
dem
genannten
Adam
Martini
vom
Kloster
verliehen
worden
sind.
Einerseits
haben
die
Vormünder
und
Erben
372
fl.
in
diese
Häuser
verbaut
und
hat
Adam
Martini
dem
Kloster
treue
Dienste
erwiesen.
Andererseits
ist
nach
Feststellung
des
Dombaumeisters
dem
Kloster
durch
diesen
Umbau
im
Haus
zum
Agneser
Hof
ein
auf
250
fl.
geschätzter
Unbau
erwachsen.
Die
Vertreter
des
Kloster
(Peter
Weissel,
jur.lic.
und
weltlicher
Richter,
und
Peter
Loer,
Advokat
und
Syndikus
des
Klosters)
und
der
Kinder
(die
Vormünder
und
der
Stiefvater
Melchior
Rücker,
Magister
Philipp
Zimmerman
als
Beistand
vor
Kilian
Eler
und
vor
Johann
Kuhorn,
beide
Dr.jur.,
kurmainzische
Räte,
Schultheiss
und
Siegler)
,
vergleichen
sich
folgendermassen:
Das
Kloster
erhält
das
Haus
zum
Drauben
als
Eigengut,
ferner
die
von
Adam
Martini
dem
Kloster
vermachten
50
fl.
Hauptgeld,
und
anstatt
des
Unbaus
im
Haus
zur
Drauben
25
fl.
bar.
Dagegen
behalten
die
Kinder
und
ihre
Erben
das
Häuslein
zum
Bierbaumlin
zu
eigen
und
haben
davon
dem
Kloster
nichts
mehr
zu
reichen.
Ihre
Zustimmung
geben:
1)
Wolfgang
Kämmerer
von
Worms
gen.
von
Dalburg,
Dompropst
und
Vikar
in
spiritualibus,
für
das
Kloster;
2)
der
Kämmerer
(Johann
Heinrich
v.
Walbron
zu
Ernsthofen)
für
die
Kinder.
Datierung:
30.11.1572
Formalbeschreibung (bei Urkunden):
In
5
/
04,
fol.
28
v.
Provenienz:
Stadtgericht
Mainz
Bemerkungen:
Tagesdatum
aus
"
31"
[!]
korrigiert.
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Bestandsbeschreibung
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