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Stadtarchiv Mainz - Datenbank
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1. Urkunden
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U
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1361, 14. Indiktion, im 9. Jahr des Pontifikats Innozenz' VI., 3. Mai, das was "uf des heiligen Crutzes dag, als iz funden wart, vor mittem dage", im Dorfe Nieder-Ingelheim ("Nider Ingelnheim"), vor dem Hause "Hennen", Sohns des + "Heintzel Wirt", vor Notar und Zeugen, Schultheiß ("Eberhart Kesselhut") und Schöffen ("Niclaus an dem Valletor" und Claus, Kathrinen Sohn): Verkaufen der genannte "Heintzel Wirts" Sohn u.s. Fr. Jutta St. Stephan in die Präsenz 38 Schillinge Heller Ewiggült (die Kaufsumme hat der Stiftsdekan "Jacob Huser" bezahlt) aus den nachbenannten Erbgütern in Nieder-Ingelheim ("Nidern Ingelnheim"): 1) 16 Schillinge aus den zwei Häusern der Brüder Götze und Emmerich Becker und aus dem Garten da hinter, zwischen Junker Henekin und Henekin von Gau-Algesheim ("Algensheim") - reichen außerdem St. Stephan 1/ 2 Mark Pfennige Ewiggült; 2) 6 Schillinge Heller Bodenzins aus dem Haus "Hennen von Heymbach" zu Nieder-Ingelheim ("Nidern Ingelnheim"), oben im Dorf zwischen Emmerich "Furhebel" und dem Haus Hennen, "Greven" Sohns; 3) 7 Schillinge Heller Bodenzins aus Nikolaus Rabens Tochter Erbe, ebenda hinter dem "Sale in der Kugassen", zwischen den Herrn von "Erbach" und "Duden dem Schuchman"; 4) 9 Schillinge Heller aus 1 Viertel Weingarten "vor dem Sale in dem Scherwerter Garten", zwischen "Hennen Aluns" Sohn und "Heneckin Heuerer"; diesen Zins reicht "Peder Frost". - Der Schultheiß überträgt diese Gülten dem Priester "Starkrat von Igstat", Vikar und Amtmann des Stiftes. - Zeugen: Siegfried von Zierenberg, ein "schuler von Mentze"; "Rode der Metzler", "Heintz Heymburg", "Wernher Kaldeschers" Sohn, alle Bürger zu Ingelheim.
Signet und Unterschrift des Notars und Mainzer Klerikers "Heinricus de Augusta".
Datierung:
03.05.1361
Formalbeschreibung (bei Urkunden):
Provenienz:


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