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1.
Urkunden
Bestand:
Urkundenbestand « Einzelne Bestände über + erreichbar!
Bestandssignatur:
U
Klassifikation:
Urkunden (mit Fotos) « Urkundenbestand
Zu_den_Bestandsangaben:
98220
Bild:
SIGNATUR:
U / 1360 September 5
Regest:
Kaiser
Karl
IV.
erklärt
in
Ansehung
der
steten
Treue
der
Stadt
Mainz,
dass,
falls
jemand
den
andern
vor
dem
weltlichen
Gerichte
zu
Mainz,
Oppenheim,
Odernheim
oder
Ingelheim
("
Mentze,
Oppinheim,
Odirnheim
oder
Ingelnheim"
)
anspricht,
derselbe
dem
Beklagten
auf
Widerklage
auch
vor
demselben
Gericht
zu
Recht
stehen
soll,
und
verfügt
weiter,
dass
man
von
Erbe
und
Eigen
in
den
genannten
Gerichten
und
um
andere
weltliche
Sachen
recht
geben
und
nehmen
soll
vor
demselben
Gerichte,
in
welchem
das
Eigen
oder
Erbe
liegt
oder
die
weltlichen
Sachen
geschehen,
und
nirgends
anders,
weil
gemeines
Recht
ist,
daß
man
alle
Sachen
vor
ihren
rechten
Richtern
soll
handeln.
S.:
Kaiser.
"
Geben
zu
velde
bei
Ezzelingen
[=
Esslingen]
1360
an
dem
nechsten
samtztage
vor
unsir
frawen
tag
als
sie
geborn
wart,
unsir
riche
in
dem
funftzenden
und
des
keisertums
in
dem
sechsten
jare."
"
Per
dominum
imperatorem
Rudolphus
de
Frideberg"
. -
[Auf
der
Rückseite:
] "
Rm
Johannes
Budwicz[
ensis]
".
Datierung:
05.09.1360
Formalbeschreibung (bei Urkunden):
Ausfertigung.
Perg.
S.
fehlt.
Provenienz:
Stadt
Mainz
Bemerkungen:
Druck:
Schaab,
Gesch.
d.
rheinischen
Städtebundes
II
236
f.;
MGH
Constitutiones
et
acta
publica
imperatorum
et
regum
Tom.
XIII,
1,
ed.
U.
Hohensee,
M.
Lawo,
M.
Lindner
u.
O.
B.
Rader,
Wiesbaden
2016,
S.
206f.,
Nr.
232.
-
Regest:
Scriba
III
3121;
RI
Karl
IV.
(Böhmer-
Huber)
Nr.
3289
(danach
diese
Fassung)
.
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Bestandsbeschreibung
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