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1.
Urkunden
Bestand:
Urkundenbestand « Einzelne Bestände über + erreichbar!
Bestandssignatur:
U
Klassifikation:
Urkunden (mit Fotos) « Urkundenbestand
Zu_den_Bestandsangaben:
98220
Bild:
SIGNATUR:
U / 1359 Januar 16 / I
Regest:
Vor
dem
weltl.
Richter
Jakob
zum
Dorrenbaum
übergeben
Philipp,
"
der
stede
und
des
rades
gesworn
schriber"
zu
Mainz
("
Meintze"
),
u.s.
Fr.
Katharina,
Petermann
zu
Strassburg
("
Strazborg"
),
Sohn
des
+
Schultheißen
Heinrich
Cleman,
den
Hof
vormals
gen.
zum
Gulffer,
jetzt
Eppenstein,
an
der
Ecke
zur
Stuckergasse
("
Stuckergazze"
)
gegenüber
dem
Hof
zum
Stein
("
Steyne"
),
und
den
Garten,
"
der
hinden
us
sted
in
dem
selben
hofe,
der
hie
vormals
etzwarme
ein
flade
hus
was,
"
mit
dem
Keller,
der
unter
diesen
Häusern
steht.
Der
neue
Besitzer
verleiht
nun
dieses
ganze
Erbe
den
genannten
Eheleuten
zu
Erbe.
-
Der
Hof
zinst:
Dem
Domstift
1
Mark
Pfennige
an
Martini,
dem
Domkämmerer
4
Schillinge
Heller
"
fur
virtzig
mentschen"
auf
Martini,
dem
Kloster
Eberbach
("
Erbach"
)
2
Pfd.
Heller
je
zur
Hälfte
auf
die
beiden
Johannistage,
St.
Johannes
7
Schillinge
Heller
je
zur
Hälfte
auf
die
beiden
Johannistage,
St.
Stephan
6
Schillinge
Heller
auf
Martini,
den
Barfüßern
13
1/
2
Schillinge
Heller
auf
Jakobi
und
2
Kappen
an
Martini.
-
Der
Garten
zinst:
7
Schillinge
Heller
"
minre
einen
hollentschen"
dem
Kloster
Eberbach
("
Erbach"
)
je
zur
Hälfte
auf
die
beiden
Johannistage.
-
Das
Haus
gen.
der
kleine
Gulffer
zinst
den
vorgenannten
Herrn
"
Erbechern"
9
Schillinge
Heller
auf
die
beiden
Johannistage,
der
Bruderschaft
der
vier
Frauenklöster
Altmünster,
Dalen,
St.
Agnes
und
Weißfrauen
35
Heller
je
zur
Hälfte
zwischen
Mariä
Himmelfahrt
("
wurzewihe"
)
und
Geburt
und
an
Walburgistag,
Altmünster
3
Pfd.
Heller
auf
Weihnachten.
-
Die
andern
zwei
Häuser
ebenfalls
gen.
zum
kleinen
Gulffer
und
der
Keller
unter
ihnen
zinsen
den
Kindern
weiland
Herrn
Jakobs
zur
Eiche
zu
Erbe
2
Pfd.
Heller
auf
Martini
und
der
Pfarrei
St.
Ignaz
2
Schillinge
Heller.
Mit
Eid
besagt
vor
Wilhelm
von
Saulheim
("
Sauwelnheim"
),
Kämmerer,
Schultheiß
Rudolf,
der
das
Urteil
gab,
und
den
Richtern
Wilkin
und
Johann.
"
Actum
et
publicatum
1359
feria
quarta
post
octavam
Epiphanie
domini
in
republica."
Datierung:
16.01.1359
Formalbeschreibung (bei Urkunden):
Ausfertigung.
Perg.
S.
1
fehlt,
Siegelumschrift
2-
5
beschädigt.
[3
Wilk.,
4
Joh.,
5
Jac.]
-
Rückvermerk
18.
Jh.:
"
Haus
Gülfferich"
. -
Dritter
Bann
U
/
1360
Juli
1.
Provenienz:
Bruderschaft
der
vier
Klöster
Mainz
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Bestandsbeschreibung
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