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1.
Urkunden
Bestand:
Urkundenbestand « Einzelne Bestände über + erreichbar!
Bestandssignatur:
U
Klassifikation:
Urkunden, Kopialüberlieferung Bestand 13 (Stifts- und Klosterarchive) « Urkundenbestand
Zu_den_Bestandsangaben:
98220
SIGNATUR:
U / [ca. 1345] / IV (in 13 / 287)
Regest:
[Bruchstück;
Anfang
fehlt.]
Arnold,
[Vikar
zu
Liebfrauen
und
Inhaber
des
St.
Quirinsaltars]
,
verleiht
an
die
Eheleute
...
[zu
Gaualgesheim]
einen
Garten
gegen
2
1/
2
Malter
Gült;
die
Eheleute
haben
den
Garten
mit
einer
Mauer
oder
einer
Umzäunung
zu
umgeben,
ebenso
den
Brunnen
zwischen
Garten
und
Straße
auf
ihrer
Seite,
während
sie
den
allgemeinen
Zugang
von
der
Straße
her
zum
Brunnen
freilassen
müssen.
Unterpfänder:
1)
Im
Oberfeld
des
Dorfes
Algisheim:
5
Joch
Acker
"
uff
der
Dudengruben"
;
5
Viertel
"
uff
dem
Scheiderwege"
;
1
1/
2
Joch
über
dem
Scheidenwege;
1
Joch
in
dem
Scheidenwege;
5
Viertel
in
der
Binger
Mark;
1
Zweitel
an
der
"
Swalben
gruben"
;
5
Viertel
auf
dem
Appenheimer
Wege;
5
Viertel
in
der
"
Dieffengewanden"
;
2
Joch
an
dem
"
Lampertschenborn"
;
1
1/
2
Joch
"
uff
Leyme"
.
2)
Im
Unterfeld
des
Dorfes:
2
Joch
an
dem
Binger
Wege;
an
dem
Ritwege
4
Joch
"
in
uno
frustro"
;
1
Joch
auf
der
Straßen;
1/
2
Joch
daselbst;
1
Joch
daselbst;
1
Joch
daselbst;
1
Joch
auf
Sporckheimer
Wege.
(Angrenzer:
der
Dekan
zu
Bingen,
der
Pastor,
Henchin
Becker
und
Gorg)
.
Zeugen:
Herdanus,
Kaplan
von
St.
Johannes
zu
Algesheim;
Henkinus
Pistor,
Wernher
Pube,
Konrad
Kuselman,
Heinrich
Spelman.
Unterschrift
und
Signet
des
kaiserl.
Notars
Ulrich
von
Freising
("
Ulricus
quondam
Marquardi
de
Frisinga"
),
wohnhaft
zu
Mainz.
Datierung:
1345
Formalbeschreibung (bei Urkunden):
Kop.
15.
Jh.
in
13/
287,
Bl.
73
(XCII)
(Anfang
fehlt,
da
die
Bl.
LXXX-
XCI
verloren
sind)
,
in
der
Rubrik
St.
Quirinsaltar.
-
Zur
Datierung:
Erwähnt
werden
Kaplan
Herdan
von
St.
Johannes
1344/
45,
Konrad
Kuselman
1346,
Notar
Ulrich
von
Freising
1333-
66,
Hennekin
Becker
1346-
60,
Vikar
Arnold
1345-
67.
Ab
1346
überwiegen
die
deutschsprachigen
Urkunden
die
lateinischen,
da
ab
28.9.1345
die
deutsche
Sprache
in
den
Urkunden
des
weltlichen
Gerichts
(Stadtgericht)
völlig
durchgedrungen
ist.
Während
also
bisher
die
deutschsprachigen
Urkunden
den
Vermerk
"
Deutsch"
erhalten
haben,
erhalten
von
1346
an
die
lateinischen
Urkunden
den
Vermerk
"
Lat."
.
Provenienz:
Liebfrauen
Mainz
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Bestandsbeschreibung
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