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Stadtarchiv Mainz - Datenbank
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1. Urkunden
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Bestand:
Bestandssignatur:
U
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SIGNATUR:
Regest:
Vor Heinrich Cleman, Schultheiß, übergeben der Bürger Eckhard der Apotheker und Jungfrau Kunigunde ("Kunegunt"), seine Ehefrau, 2 1/ 2 Pfd. Heller Gült aus ihrem Hof zum Rufus ("Ruhfosse") für die 50 Pfd. Heller, die Eckhard als Treuhänder seines + Bruders Heilmann zusammen mit dem Dekan von St. Johann und dem genannten Schultheiß innegehabt. Diese Gült übergeben die Treuhänder der Kartause; sie ist fällig an Simon und Juda. Von der Gült sollen die Kartäuser 1 Pfd. Heller behalten und je 15 Schillinge Heller den Predigern zu Mainz ("Mentze") und den armen Siechen im Spital am Rhein ("bi me Ryne") in Hand und Mund reichen. Dafür haben die Kartäuser und die Prediger den Jahrtag des Verstorbenen mit Messen und Vigilien zu begehen. Reichen die Kartäuser den Predigern deren Anteil nicht, so fällt ihr eigener Anteil ebenfalls den Predigern zu, die weiterhin dem Spital den diesem zustehenden Teil geben sollen. Bleiben auch die Prediger säumig, fällt die gesamte Gült ans Spital. Den beiden Eheleuten ist es gestattet, die Gült auf einen gleich sicheren Besitz in der Stadt zu übertragen oder ein halbes Jahr nach dem Fälligkeitstermin der Kartause mit 50 Pfd. Heller abzulösen. Kartäuser, Prediger und Spital dürfen die Gült weder veräußern noch verpfänden. - Zeugen: Jakob Morung, Hennekin "Kirsenecke", Johann, Eckhards Diener, und Ph., des Schultheißen Knecht; "druzen hundert iar in dem siben und drissigosten iare of den dinstag nach unser frauwen tage als sie geborn wart".
Datierung:
09.09.1337
Formalbeschreibung (bei Urkunden):
Provenienz:


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