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1.
Urkunden
Bestand:
Urkundenbestand « Einzelne Bestände über + erreichbar!
Bestandssignatur:
U
Klassifikation:
Urkunden (mit Fotos) « Urkundenbestand
Zu_den_Bestandsangaben:
98220
Bild:
SIGNATUR:
U / 1330 Mai 22
Regest:
Erzbischof
Heinrich
an
die
Richter
des
Mainzer
Stuhls.
Wegen
der
Einäscherung,
Zerstörung
und
Plünderung
von
St.
Alban,
der
Befestigung
von
St.
Jakob,
der
teilweisen
Niederreißung
der
Türme
und
Mauern
von
St.
Viktor
vor
Mainz,
Gefangensetzung
und
Mißhandlung
kirchlicher
Personen,
haben
einige
[Balduin
und
das
Domkapitel]
unter
Berufung
auf
die
Statuten
des
Mainzer
Provinzialkonzils
über
die
Stadt
den
Kirchenbann
verhängt.
Da
aber
das
genannte
Kloster
und
die
Stifter
wegen
ihres
offenkundigen
Ungehorsams
vom
Papst
und
von
ihm
schon
längst
exkommuniziert
worden
sind
und
der
Vorbehalt
besteht,
daß
die
Urheber
jener
Gewalttätigkeiten
nach
Schuldbefund
zur
Vergütung
angehalten
werden
sollen,
erklärt
er
die
Strafe,
die
durch
die
angeführten
Satzungen
vorgesehen
sind,
für
nichtig.
Wer
ihm
unterstellte,
aber
ungehorsame
Geistliche,
gleichviel
welchen
Standes,
der
Freiheit
beraubt
hat,
sei
nicht
dem
Kirchenbann
verfallen,
weil
sich
diese
Geistlichen
selbst
in
ihm
befinden.
Er
beauftragt
die
geistlichen
Richter
diese
Entscheidung
in
den
Kirchen
und
Pfarrkirchen
der
Stadt
zu
verkünden
und
in
seinem
Auftrag
zu
veröffentlichen.
"
Datum
1330
undecimo
Kal.
Junii."
Datierung:
22.05.1330
Formalbeschreibung (bei Urkunden):
Ausfertigung.
Perg.
S.
fehlt.
Provenienz:
Stadt
Mainz
Bemerkungen:
Druck:
Gudenus
III
269;
Joannis
II
732;
Schaab,
Städtebund
II
158
(Nr.
111)
,
mit
falscher
Datierung.
-
Regest:
Scriba
III
2636;
Schrohe
in:
Beitr.
IV
102.
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Bestandsbeschreibung
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