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1.
Urkunden
Bestand:
Urkundenbestand « Einzelne Bestände über + erreichbar!
Bestandssignatur:
U
Klassifikation:
Urkunden (mit Fotos) « Urkundenbestand
Zu_den_Bestandsangaben:
98220
Bild:
SIGNATUR:
U / 1322 Juni 3
Regest:
Die
Raugrafen
("
Ruhe-
")
Heinrich
d.A.,
Konrad
d.A.,
George
und
sein
Bruder
Konrad,
sowie
der
Edelknecht
"
Wirich
Landir"
verzichten
auf
Ersatz
allen
Schadens,
den
ihnen
Erzbischof
Mathias
von
Mainz
("
Meincze"
)
und
die
Städte
Mainz
("
Meincze"
),
Straßburg
("
Strazburg"
),
Worms
("
Wormzin"
),
Speyer
("
Spir"
)
und
Oppenheim
wegen
des
Landfriedens
zugefügt
haben,
besonders
an
dem
Kirchhof
zu
Merxheim
("
Merkensheim"
),
an
der
Burg
Reichenberg
("
Richenberg"
)
und
den
Dienern
und
Knechten,
die
dort
gefangen
und
enthauptet
wurden;
sie
haben
fünf
gestabte
Eide
geschworen,
daß
sie
dies
nicht
rächen
werden,
und
sie
werden
gegen
den,
der
dem
Eide
zuwider
handelt,
vorgehen,
als
habe
er
sich
gegen
sie
selbst
gewandt.
Sie
geloben,
dem
Erzbischof,
den
Städten
und
den
Landfriedensgenossen
ihre
Burgen
zu
öffnen,
doch
dürfen
sie
ihre
Festen
derartig
bewahren,
daß
sie
nicht
verlieren
und
nicht
geschädigt
werden.
-
Auch
haben
sie
mit
den
ehrsamen
Boten
der
Städte
verabredet,
daß
sie
den
Ritter
"
Wirich
Landir"
und
seine
andern
Söhne
dazu
anhalten,
gleichfalls
auf
allen
erlittenen
Schaden
zu
verzichten
und
sich
aller
Lehen
verlustig
zu
erklären
für
den
Fall
eines
neuen
Friedensbruches;
auch
werden
in
diesem
Falle
die
Aussteller
dem
Landfrieden
gegen
Wirich
und
seine
Helfer
beistehen.
-
Da
die
Aussteller
der
Meinung
sind,
daß
ihnen
von
Seiten
der
Städte
auch
in
Friedenszeiten
Schaden
zugefügt
worden
ist
("
name
unde
gevangnisse"
),
so
sollen
die
Städte
ehrsame
Leute
schicken,
die
darüber
befinden;
entscheiden
sie
zu
Gunsten
der
Aussteller,
so
ist
diesen
der
Schaden
zu
ersetzen;
entscheiden
sie
anders,
so
sollen
sie
dem
Erzbischof
die
Regelung
der
Angelegenheit
überlassen;
auch
ihr
Diener
"
Schoffrit"
[Gottfried]
von
Morsbach
soll
sich
damit
zufrieden
geben.
-
Will
ihr
Neffe,
Rauhgraf
Heinrich
d.J.,
auf
Schadenersatz
nicht
verzichten
und
dem
Frieden
nicht
beitreten,
so
wollen
sie
in
seinem
Kampfe
neutral
bleiben.
-
Für
den
Hengst,
der
dem
Burggrafen
von
Böckelheim
("
Beckelnheim"
)
genommen
wurde,
sollen
sie
vollen
Ersatz
-
Hengst
oder
Geld
-
leisten.
5
S.:
Aussteller.
"
Der
geben
ist
[...]
drizenhundert
[...]
in
dem
zwein
und
zwentzgestem
jare
an
dem
dunrestage
in
der
pingestwochen
zu
Wormzen
[=
Worms]
".
Datierung:
03.06.1322
Formalbeschreibung (bei Urkunden):
Deutsch,
Ausfertigung.
Perg.,
auf
graues
Papier
geklebt.
S.
2
beschädigt,
die
übrigen
S.
fehlen.
Provenienz:
Stadt
Mainz
Bemerkungen:
Druck:
Boos
UB
Worms
IV
Nr.
177.
-
Regest:
REM
Mathias
Nr.
2329;
danach
diese
Fassung.
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Bestandsbeschreibung
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