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1.
Urkunden
Bestand:
Urkundenbestand « Einzelne Bestände über + erreichbar!
Bestandssignatur:
U
Klassifikation:
Urkunden, Kopialüberlieferung Bestand 13 (Stifts- und Klosterarchive) « Urkundenbestand
Zu_den_Bestandsangaben:
98220
SIGNATUR:
U / 1306 Mai 10 (in 13 / 231)
Regest:
Vor
den
Richtern
des
Mainzer
Stuhls
verkauft
Jakob,
Sohn
des
Heyno
von
Mommenheim
("
Mumenheim"
),
dem
Magister
Friedrich,
Stiftsherrn
zu
St.
Johannes,
für
20
Pfd.
14
Schillinge
Heller:
6
Malter
Roggengült
Mainzer
Maß,
vor
ein
Haus
zu
Mainz
zu
liefern.Nach
dem
Tod
des
Käufers
ist
die
Gült
seinem
Bruder,
dem
Magister
Rudolfus,
zu
reichen.
Der
Verkäufer
verlegt
zu
Unterpfand
vor
Schultheiß
und
Schöffen
zu
Mommenheim
("
Mumenheim"
)
10
1/
2
Joch
4
Ruten
("
vencarum"
)
Ackerland,
freieigen,
und
zwar:
1)
Im
Feld
gegen
Oppenheim
("
Oppinheim"
):
2
1/
2
Joch;
1
Joch
Wiese;
2
Joch
"
in
der
Silbirgroben"
.
2)
Im
Feld
gegen
Mainz:
1
1/
2
Joch
"
an
der
Weygassen"
;
5
Viertel
"
ame
Ubirbornewege"
;
1
Joch
"
off
Cloppinberg"
;
2
Joch
zu
"
Hoseloch"
;
1
Joch
am
Harxheimer
("
Hargisheimer"
)
Wege;
3
Viertel
ame
Bodenheimer
Wege;
4
1/
2
Viertel
daselbst;
1
Zweitel.
(Angrenzer:
Werner
"
Bolender"
; "
Antzo
Galle"
;
Ludwig,
Sohn
der
Witwe
"
Heilkappils"
;
die
Frau
"
Clotzen"
; "
Merbodo
Merpodo"
);
Gotzo
und
Johannes
von
Saulheim
("
Sauwilnheim)
;
Herbord
("
Hirburdus"
) "
Suß"
).
"
1306
VI.
Idus
Maii."
Datierung:
10.05.1306
Formalbeschreibung (bei Urkunden):
I.
Kop.
15.
Jh.
in
13/
231,
Bl.
37.
-
II.
Auszug
im
Zinsbuch
von
St.
Johannes
14.
Jh.
(13/
230)
,
Bl.
28'
.
Das
gleiche
Kopialbuch
enthält
außerdem
folgende
undatierte
Mommenheimer
Flurbeschriebe,
die
nur
wenig
später
anzusetzen
sind:
1)
Bl.
100:
Unterpfänder
für
6
Malter
Weizen
zu
Mommenheim
("
Mumenheim"
):
9
1/
4
Joch
"
apud
pontem"
;
6
Joch
"
in
deme
Dale"
;
1
Joch
"
in
der
Naßengewanden"
;
1
Joch
an
deme
Bischofesheimer
Wege"
. -
Unterpfänder
für
4
Malter
Weizen
in
Mommenheim
("
Mumenheim"
):
4
Joch
"
hinder
Kloppenberg"
;
2
Zweitel
im
gleichen
Feld;
1
Zweitel;
1
Zweitel;
2
Joch
"
off
der
Hohen
Gewanden"
;
2
Zweitel
"
obir
Oppenheymer
Weg"
;
1
Zweitel
"
by
deme
Werre"
;
1
Zweitel
"
hinder
der
Hecken"
;
2
Zweitel.
-
(Angrenzer:
"
Heinnemanheimer"
,
Werner
"
Grymme"
, "
Bolender"
,
Wigand
von
Nackenheim
("
Wigandus
von
Nagheim"
),
Philipp
von
Nierstein
("
Nerstein"
), "
Fadir"
, "
Iggebrandus"
, "
Antze
Galle"
,
Konradus
von
"
Kestenborg"
.)
2)
Bl.
111:
17
Joch
Unterpfänder
für
1/
2
Wagen
("
dimidie
carrate"
)
Wein
seitens
("
ex
parte"
)
der
Truchsessen
zu
Rheinberg
("
Rynberg"
):
7
Joch
Acker
(vormals
Wingert)
"
in
Heseloch"
;
2
Joch
hunnischer
Wingert
"
off
Huchwege"
;
4
Joch
Wingert
"
off
dem
Huchwege"
;
1/
2
Joch
Wingert
"
zu
Endebergis"
;
2
Zweitel
Acker
"
zu
Heseloch"
; "
una
particula
vinearum
dicta
in
vulgari
ein
schilt
zu
Endebergis
de
antiquis
bonis
dominorum
meorum
quoquidem
duo
dualia
cum
clyppeo
iuxta
estimacionem
villicorum
ad
duo
jugera"
;
1
1/
2
Joch
zu
"
Cloppinberg
de
bonis
quondam
dicte
der
Bolendirn"
; "
in
domo
(!)
Damme"
1
Viertel
Acker,
nach
Schätzung
der
Bauern
1/
2
Joch
-
(Angrenzer:
Kloster
Oppenheim,
Pleban
des
Ortes,
"
carnifex"
,
Ritter
Philipp
von
Nierstein
("
Nerstein"
),
Friedrich
von
Nackenheim
("
Fridericus
von
Nacheim"
,
Jakob
"
Mende"
,
Ritter
Gerhard
von
Schlüchtern
("
Girhardus
von
Sluch[
t]
ern"
.)
Jüngere
Fassung
Bl.
138'
(wo
die
Weingült
schon
in
Geld
-
3
Pfd.
Heller
-
umgewandelt
ist)
.
3)
Bl.
111'
:
Die
Präsenz
von
St.
Johannes
hat
in
der
Dorfmarkung
Mommenheim
("
Mumenheim"
)
folgende
Äcker:
18
Joch
in
einem
Gewann
an
der
"
Genseweyde"
;
10
Joch
in
einem
Gewann
im
Feld
gegen
Oppenheim;
7
1/
2
Joch
"
off
den
Kluren
an
dem
Dale"
im
Feld
gegen
Oppenheim;
daselbst
2
Zweitel
"
off
der
Hoen
Gewande"
;
2
Joch
daselbst;
4
Joch
"
hinder
dem
Kloppenberge"
. -
Angrenzer:
Eberhardus
von
Schöneburg
("
Schonenberg"
)
(u.a.
mit
28
Joch
"
in
dem
Damme"
);
Siegfried
"
Bocke"
; "
Wentzo
Karle"
;
die
Herren
von
Eberbach
("
Erbach"
)
(Nachtrag:
oder
St.
Alban)
;
die
Kartause
(weiland
Ritter
Friedrich
von
Nackenheim
("
Fridericus
von
Nagkheim"
). -
Die
Hälfte
dieser
Äcker
ist
verpachtet
an
Matthias
von
Hahnheim
("
Hanheim"
)
für
8
Malter
Roggen
(er
soll
im
ersten,
zweiten
und
dritten
Jahr
je
1
Joch
düngen,
widrigenfalls
er
4
Pfd.
von
dem
Unterpfand
(1
Morgen
Wiese
in
dem
Feld
gegen
Oppenheim
"
gefor
dem
Eygen
zwischen
den
zweynfelden"
)
zu
reichen
hat.
-
Summe
der
Äcker
und
Wiesen
42
1/
2
Morgen,
gilten
der
Präsenz
19
Malter
Roggen
zwischen
Mariä
Himmelfahrt
und
Geburt,
reichen
Ludwig
und
"
Antis
Lichtberg"
zu
Mommenheim.
Provenienz:
St.
Johannes
Mainz
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