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1. Urkunden
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Bestand:
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Bestandssignatur:
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Klassifikation:
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Zu_den_Bestandsangaben:
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SIGNATUR:
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Regest:
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Vor den Richtern des Mainzer Stuhls verzichten Hermannus, Sohn des Dietrich von Rückingen ("Ruckingen"), und die Söhne des Johannes von Buseck ("Buckeseken"), Philippus, Diemar und Hartmannus, auf ihre Ansprüche auf einige Güter zu Rodenbach ("Rodinbach"), genannt "Owa", zugunsten von Mariengreden. Das Stift überläßt ihnen die Güter gegen 10 Schillinge Erbzins, zahlbar an Martini; die eine Hälfte soll dem Ernstgenannten, die andere Hälfte den Zweitgenannten gehören; ebenso wird der Zins geteilt. Das Erbrecht bleibt jeweils beim Familienältesten. Bei zweijähriger Zinsversäumnis zahlt jeder Teil außerdem 10 Schillinge.
S.: Gericht. "Acta XII. Kal. Februarii." |
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Datierung:
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21.01.1235
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Formalbeschreibung (bei Urkunden):
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Provenienz:
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Bemerkungen:
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