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1.
Urkunden
Bestand:
Urkundenbestand « Einzelne Bestände über + erreichbar!
Bestandssignatur:
U
Klassifikation:
Urkunden (ohne Fotos) « Urkundenbestand
Zu_den_Bestandsangaben:
98220
SIGNATUR:
U / 1740 März 15
Regest:
Vor
dem
Kammeramt
und
Stadtgericht
Mainz,
vertreten
durch
den
Richter
Johann
Jakob
Knorr,
gewährt
der
Kürfürstliche
Mainzische
Geheimrat
und
Kammerdirektor
Johann
Peter
von
Scheben,
vertreten
durch
den
Verwalter
des
St.
Johannis-
Hospitals,
Johann
Ludwig
Schmidt,
dem
Mainzer
Handelsmann
Anton
Maria
Bellino
gegen
ein
gerichtliches
Unterpfand
einen
Kredit
in
Höhe
von
4000
Gulden.
Von
jenem
Kredit
erhält
die
Schwester
des
Schuldners,
Katharina,
sowie
deren
Ehemann,
Joseph
Maria
Fontana,
3000
Gulden
als
Erbanteil,
worüber
der
Gläubiger
informiert
wird.
Weiterhin
verpflichtet
sich
Bellino,
das
Kapital
alljährlich
mit
vier
Prozent
zu
verzinsen.
Als
Unterpfand
dienen
dem
Gläubiger
das
elterliche
Haus
des
Schuldners,
gelegen
"
auf
dem
Marck
einerseits
neben
hiesigem
Stadtrathsverwandten
Wendel
Schick
und
Johann
Jung
Bürgern
und
Krähmern
dahier
andererseits"
,
welches
der
Pfarrkirche
St.
Quintin
einen
jährlichen
Grundzins
von
13
1/
2
Kreuzern
leistet
und
ansonsten
"
gerichtlich
nicht
verschrieben"
ist,
sowie
dessen
übrige
"
Haab
und
Nahrung"
.
Versäumt
es
Bellino
seine
Zinsen
zu
entrichten,
so
hat
der
Kreditgeber
das
Recht,
sich
an
dem
Unterpfand
entsprechend
zu
bedienen.
Dies
gilt
auch
bei
einer
Versäumnis
im
Fall
der
Regelung
einer
vierteljährlichen
Aufkündigung,
die
mit
einer
"
Wiederzahlung"
von
1000
Gulden
einhergeht
und
von
beiden
Seiten
in
Anspruch
genommen
werden
kann.
Bellino
leistet
einen
Eid,
dass
er
keine
"
Exceptionen"
geltend
macht.
Anwesende
Zeugen:
Unterstadtgerichtsschreiber
Pittschafft
sowie
Stadtgerichtspedell
Bruchmann.
S:
Kurfürstliches
Mainzisches
Kammeramt
und
Stadtgericht;
eigenhändige
Unterschrift
des
Johannes
Jakob
Knorr.
Datierung:
15.03.1740
Formalbeschreibung (bei Urkunden):
Ausfertigung.
Perg.
dt.
Durch
Zerschneiden
ungültig
gemacht.
S.
fehlt.
Rückvermerk,
inklusive
einer
kurzen
Inhaltsangabe,
dass
die
Urkunde
am
23.
April
1740
in
das
Stadtgerichtsprotokoll
(=
Best.
5,
Bd.
49,
fol.
372f.)
ingrossiert
worden
ist.
Rückseite
enthält
Urkunde
vom
4.
Mai
1746.
Provenienz:
Stadtgericht
Mainz
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Bestandsbeschreibung
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