Regest:
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Bachhen und Henchin " des alden Mathiß eydom", Bürger zu Armsheim, bestehen auf 10 Jahre von Herrn Lubbert, Abt zu St. Jakob bei Mainz, O.s.B., seiner Abtei Äcker in Armsheimer Markung, gegen 23 Malter Korngült Binger Maß, fällig nach Mainz oder Bingen. Die Beständer sollen alljährlich 2 Morgen düngen. Alljährlich zu Johanni B. oder binnen 14 Tage darnach sollen sie dem Abt die Gült verbürgen und die Düngung beweisen. Damit kein Irrtum entstehe, soll der Abt sich der " scharen" gebrauchen (Nachtrag: " Item die schare [...] sal er uff sin kost inschaffen und ußdressen in der bestender schuren"), die " uff hute datum dieser schrifft stehet uff dem felde naher Eckelßheym", und soll den Beständern das Stroh lassen, davon sie die erste Besserung auf dem genannten Feld tun sollen. Die Beständer sollen den ersten Pachtzins in der genannten Höhe von dem Feld gegen Alzey zwischen Mariä Himmelfahrt und Geburt bezahlen " und uff dem selben felde die ander besserung doin in maßen vorgeschr." Die Beständer sollen die Güter in Bau halten und keinen Acker " zweyfruchten"; keiner der beiden Beständer soll mehr als 1/ 2 Morgen " mit ruben seyen", außer er hätte mehr als vorgeschrieben gedüngt. Wenn die Beständer in einem Jahr mehr als 2 Morgen gedüngt haben, dürfen sie doch im nächsten Jahr nicht weniger als 2 Morgen düngen. Veräußerung nur mit Zustimmung des Abtes gestattet. Bei Veräußerung durch den Abt oder bei Nichtzustandekommen des Vertrags mit seinem Nachfolger erhalten die Beständer für ihre Arbeit (soweit die Ernte nicht erfolgt ist) 5 Schilling Heller von jedem Morgen und 6 Malter Korn von jedem gedüngten Morgen und empfangen ihren Samen zurück. Ist ein Beständer saumselig, so verlieren beide ihr Recht. Güterbeschreibung: 1) Im Feld gegen " Eckelßheym" (auch gegen " Flanheym, Beckelheym, Schimeßheym"): 3 Viertel (Angewender) im " Curtz gewande"; 2 Morgen daselbst; 3 Viertel daselbst; 1 Morgen; 7 Viertel " in der gewanden oben der Leymkuten", stoßen auf den " Eckelßheymer weg uff der Leren"; 7 Viertel in " Winckelgewande"; 1 1/ 2 Morgen, ziehen über den " Wilsteder" Weg; 4 Zweitel daselbst; 4 1/ 2 Viertel und 9 Viertel " an eym gefor"; 7 Viertel, stoßen über " Welsteder" Weg; 2 1/ 2 Morgen " uff Waldertheymer straiße"; 5 Viertel in der " cortzertrappen gewande"; daselbst 2 Morgen; 3 Viertel in der " Langertrappen gewanden"; 1 Morgen; 1 Zweitel; 1 Zweitel; 4 1/ 2 Morgen " uff Leren"; der Garten auf dem Graben (ca. 3 Viertel). 2) Die Äcker gegen Alzey: 1 1/ 2 Morgen am " Kaff"; 5 Viertel an Alzeyer Weg, zehntfrei; 3 Morgen daselbst in der " langer gewanden"; 2 Zweitel zwischen dem " Ensheymer" und dem Alzeyer Weg; 4 1/ 2 Morgen daselbst; 2 1/ 2 Morgen oben " zo Altzerwege" (davon stehen 5 Viertel aus, von denen also die Pächter den Zins nicht reichen); 1 Morgen an der " Merßhelden"; 1 Morgen daselbst; 1 Morgen daselbst; 2 Zweitel " uff Staffeln"; 1 Morgen; 1 Zweitel in der " Auwen"; 1 1/ 2 Morgen an der " Kachelen in dem Erden"; " zo ebegesiten" 4 Zweitel; 1 Zweitel am " Syon" Wege; 2 Morgen (Angewender), " liget heynwert an die Aldebach". (Angrenzer: Junker Antiß, Arnold, Bachhen, der Pastor, Peter Becker, Philipps Heyntze, Gebert Probst, Tielman, Hen Egel, Claus Egel, Cuntz Egel, Kloster Erbach, Godfrit Folratz Sohn, Jungfrau Grede, die Herrschaft, die Herrn, Hennel in der Hellen, Hen Hoiffman, (Folchin) Holtzhusen; Hunßwün, der Abt von St. Jakob, Hen Kedenheymer, Junker Werner Compan, d.a. Matthiß, Matthißhen, Menfritzhenchin, Musongshen, Oswalt, (Heyn) der Schultheiß, Scholer, Schulerhen (Scholerhen), Steinmetzketter, Junker Heynr. Wolff). Ausfertigung in zwei Exemplaren. S. 1) Abt, 2) Herr Heinrich, Pastor zu Armsheim." Datum a.d. MCCCCL sexto in die cinerum vulgariter eschmitwochen."
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