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1.
Urkunden
Bestand:
Urkundenbestand « Einzelne Bestände über + erreichbar!
Bestandssignatur:
U
Klassifikation:
Urkunden (ohne Fotos) « Urkundenbestand
Zu_den_Bestandsangaben:
98220
SIGNATUR:
U / 1444 Oktober 21 (in U / 1445 Februar 27)
Regest:
Heinrich
vom
Rhein
("
Ryne"
)
zu
Frankfurt
und
seine
Ehefrau
Gredchin
übergeben
zu
Erbe
vor
Richter
Clas
Schenckenberg
Heinz
Fesen,
dem
Weinsager,
und
Henne
Kostheimer,
dem
Bender,
die
zwei
unter
einem
Dach
vereinigten
Häuser
zum
Biberhut
("
Biebernhude"
),
unter
den
Küfern,
zu
5
Pfd.
weniger
1
Schilling
Heller
Ewigzins,
fällig
auf
Michaeli
oder
binnen
Monatsfrist
den
genannten
Eheleuten,
1
Mark
Zins
den
Barfüßern
auf
Martini
oder
binnen
Monatsfrist,
2
Pfd.
5
Schilling
Heller
Zins
dem
St.
Agneskloster
je
zur
Hälfte
auf
Johanni
Ev.
und
B.
oder
binnen
Monatsfrist.
Instandhaltungsklausel.
Sollten
die
neuen
Inhaber
die
Häuser
für
den
genannten
Zins
nicht
behalten
wollen,
so
sind
sie
mit
20
fl.
straffällig;
lässt
jedoch
nur
der
eine
Teil
sein
Haus
liegen,
so
hat
der
andere
es
mitzuübernehmen.
Zeugen:
Peter
Romer
Brandenbergs
"
eyden"
und
Henne
von
Diemerstein
("
Diermesteyn"
),
des
Richters
Diener.
"
Und
geschach
[...]
dusent
vierhundert
vier
und
viertzig
[...]
off
den
nesten
mytwoch
nach
sanct
Gallen
tag."
Datierung:
21.10.1444
Formalbeschreibung (bei Urkunden):
Enthalten
in
der
Eidbesagung
1445
Februar
27.
Rückvermerk
des
Bechtolt
vom
Rin
1512:
Sein
verstorbener
Vater
Heinrich
von
Rin,
Ratmann
zu
Frankfurt,
hat
seinen
Töchtern
Katharina
und
Agnes,
Klosterjungfrauen
zu
den
Weißen
Frauen
zu
Mainz,
diese
Urkunde
vermacht;
er
selbst
hat
sie
mit
Zustimmung
seiner
Geschwister
der
Äbtissin
daselbst,
Frau
Dorothea
Gostenhofer
("
Justenhoffern"
),
übergeben.
Nach
Rückvermerk
16.
Jh.
liegt
der
Biberhut
in
der
Seilergasse
("
Saylergass"
).
Vorsignaturen:
(IV 357)
Provenienz:
Weißfrauen
Mainz
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Bestandsbeschreibung
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