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1.
Urkunden
Bestand:
Urkundenbestand « Einzelne Bestände über + erreichbar!
Bestandssignatur:
U
Klassifikation:
Urkunden (ohne Fotos) « Urkundenbestand
Zu_den_Bestandsangaben:
98220
SIGNATUR:
U / 1414 Juni 26 / II (in U / 1415 März 13)
Regest:
Herr
Jacob
Schenckenberg,
Bürger
zu
Mainz,
macht
vor
Richter
Konrad
sein
Testament:
1)
Nach
seinem
Tode
sollen
zunächst
alle
seine
Schulden
bezahlt
werden.
2)
Er
setzt
18
Schilling
Heller
Ewigzins,
fällig
auf
Martini,
"
off
der
zwozal
des
huses
under
Hunssbaum"
der
St.
Quintinskirche
zur
Jahrzeit
seines
Vaters.
3)
Den
Frauenbrüdern
zu
Mainz
6
Pfd.
Heller
Ewigzins
zu
den
3
1/
2
Pfd.
Heller
Ewigzins,
die
sie
von
ihm
voraus
haben:
Die
6
Pfd.
Heller
sind
bestimmt
a)
zur
Hälfte
für
die
Jahrzeit
seiner
Brüder
der
Junker
Cleschin
und
Frielen
und
seines
Sohnes
Pederman
(an
diesem
Tage
sollen
die
Mönche
4
"
nebelingen"
und
2
Kerzen
auf
die
(3)
Gräber
legen
und
stellen)
und
b)
zur
Hälfte
für
die
Jahrzeit
des
Testators
und
seiner
verstorbenen
Ehefrau
Jungfrau
Elsen
(gleiche
Verpflichtung
wie
vorhin)
.
Hält
das
Kloster
die
Jahrzeiten
nicht
ein,
so
fällt
die
Gült
an
die
Baumeister
von
St.
Christoph
zum
Bau.
Die
Gült
wird
gereicht
von
2
Morgen
Wiese
gen.
die
Gulden
Wesen,
sonst
zins-
und
zehntfrei.
4)
5
Pfd.
Heller
Ewigzins
den
Frauenbrüdern,
fällig
aus
dem
Backhaus
"
under
den
Sedelern"
.
5)
10
Schilling
Heller
Ewigzins
aus
dem
Haus
in
der
Weschergasse
den
Predigern
zur
Jahrzeit
seines
Bruders
Jungels.
6)
26
Schilling
Heller
Ewigzins
dem
Bau
zu
St.
Christoph,
fällig
aus
der
Scheuer
"
by
dem
Solensnyder"
,
die
der
Sänger
zu
St.
Peter
innehatte.
7)
Einen
Panzer
dem
Bau
der
Frauenbrüder.
8)
Jedem
der
vier
Orden
2
Malter
Roggen.
9)
Seiner
Magd
("
mede"
)
Bechten:
a)
5
fl.
Leibgeding
aus
dem
alten
Hofe
zum
Vogelsang
("
Fogelsange"
);
b)
ein
Bett
mit
allem
Zubehör;
c)
"
und
was
sie
sprichet
daz
ich
schuldig
sy,
des
sal
man
ir
gleuber
und
sal
sie
guetlichen
betzalen"
;
d)
auf
ihr
Lebtag
das
Haus
unter
den
Leinengaden
("
under
Lyngaden"
)
gegenüber
Rosendal
und
die
drei
"
lyngaden.
die
darunder
stent"
;
nach
ihrem
Tode
gelangen
Haus
und
Gaden
an
die
Frauenbrüder,
das
sie
"
bydden
für
alle
die
da
eß
herkommen"
ist.
10)
Alles,
was
über
diese
Legate
hinaus
bleibt,
vermacht
er
zu
zwei
Teilen
Pederman
und
Arnold
zum
Eselweck
und
ihren
Kindern,
zu
einem
Teil
Dynen,
Ortliebs
seligen
Tochter,
und
ihren
Kindern.
11)
Er
vermacht
Mariagreden
einen
Panzer,
eine
Haube
und
sein
Beingewand.
12)
Alle
Zusätze
und
Änderungen,
die
der
Testator
auf
seinem
Totenbett
noch
trifft,
haben
volle
Geltung.
13)
Sein
Gesinde
soll
bis
einschließlich
des
Dreißigsten
im
Hof
verbleiben
und
von
dem
Seinigen
essen
und
trinken
und
armen
Leuten
Almosen
geben,
als
"
er
yn
wole
das
getruwet"
.
14)
Er
setzt
jedem
Treuhänder
1
große
silberne
Schale.
15)
Diesem
Testament
Zuwiderhandelnde
gelten
als
enterbt;
außerdem
wird
eine
Pön
von
2000
fl.
festgesetzt.
16)
Gegen
die
Entscheidungen
der
Treuhänder
ist
kein
gerichtlicher
Einspruch
möglich,
bei
gleicher
Pön
wie
vorhin.
17)
Er
setzt
zu
Treuhändern:
Diele
zum
Jungen,
Diele
zum
Frosche
Gotzen
seligen
Sohn
und
Henne
Ortliebs
seligen
Sohn
zum
Gelthus.
18)
Die
3
Pfd.
Ewigzins,
die
er
dem
St.
Katharinenaltar
in
St.
Christoph
reicht,
sind
jederzeit
mit
60
Pfd.
Heller
ablösbar.
Zeugen:
Heylman
Suerborn,
Heyle
von
Dieburg
("
Dyepurg"
),
Henne
Crysthins
Sohn,
Heyle
Emmeln
Sohn,
Winckelhenne,
Lunant,
Clese
Babenhuser
die
Löher
("
lower"
),
Heintzchin
von
Saulheim
("
Sauwelnheym"
)
der
Unterkäufer.
"
Und
geschach
in
dem
jare
[...]
dusent
vierhundert
und
virtzehen
[...]
off
den
nesten
dornstag
nach
unsers
herren
lychams
dag."
Datierung:
26.06.1414
Formalbeschreibung (bei Urkunden):
Enthalten
in
der
Eidbesagung
1415
März
13.
Provenienz:
St.
Christoph
Mainz
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Bestandsbeschreibung
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