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Stadtarchiv Mainz - Datenbank
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1. Urkunden
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Bestand:
Bestandssignatur:
U
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Regest:
Herr Jacob Schenckenberg, Bürger zu Mainz, macht vor Richter Konrad sein Testament:
1) Nach seinem Tode sollen zunächst alle seine Schulden bezahlt werden.
2) Er setzt 18 Schilling Heller Ewigzins, fällig auf Martini, "off der zwozal des huses under Hunssbaum" der St. Quintinskirche zur Jahrzeit seines Vaters.
3) Den Frauenbrüdern zu Mainz 6 Pfd. Heller Ewigzins zu den 3 1/ 2 Pfd. Heller Ewigzins, die sie von ihm voraus haben: Die 6 Pfd. Heller sind bestimmt
a) zur Hälfte für die Jahrzeit seiner Brüder der Junker Cleschin und Frielen und seines Sohnes Pederman (an diesem Tage sollen die Mönche 4 "nebelingen" und 2 Kerzen auf die (3) Gräber legen und stellen) und
b) zur Hälfte für die Jahrzeit des Testators und seiner verstorbenen Ehefrau Jungfrau Elsen (gleiche Verpflichtung wie vorhin).
Hält das Kloster die Jahrzeiten nicht ein, so fällt die Gült an die Baumeister von St. Christoph zum Bau. Die Gült wird gereicht von 2 Morgen Wiese gen. die Gulden Wesen, sonst zins- und zehntfrei.
4) 5 Pfd. Heller Ewigzins den Frauenbrüdern, fällig aus dem Backhaus "under den Sedelern".
5) 10 Schilling Heller Ewigzins aus dem Haus in der Weschergasse den Predigern zur Jahrzeit seines Bruders Jungels.
6) 26 Schilling Heller Ewigzins dem Bau zu St. Christoph, fällig aus der Scheuer "by dem Solensnyder", die der Sänger zu St. Peter innehatte.
7) Einen Panzer dem Bau der Frauenbrüder.
8) Jedem der vier Orden 2 Malter Roggen.
9) Seiner Magd ("mede") Bechten:
a) 5 fl. Leibgeding aus dem alten Hofe zum Vogelsang ("Fogelsange");
b) ein Bett mit allem Zubehör;
c) "und was sie sprichet daz ich schuldig sy, des sal man ir gleuber und sal sie guetlichen betzalen";
d) auf ihr Lebtag das Haus unter den Leinengaden ("under Lyngaden") gegenüber Rosendal und die drei "lyngaden. die darunder stent"; nach ihrem Tode gelangen Haus und Gaden an die Frauenbrüder, das sie "bydden für alle die da herkommen" ist.
10) Alles, was über diese Legate hinaus bleibt, vermacht er zu zwei Teilen Pederman und Arnold zum Eselweck und ihren Kindern, zu einem Teil Dynen, Ortliebs seligen Tochter, und ihren Kindern.
11) Er vermacht Mariagreden einen Panzer, eine Haube und sein Beingewand.
12) Alle Zusätze und Änderungen, die der Testator auf seinem Totenbett noch trifft, haben volle Geltung.
13) Sein Gesinde soll bis einschließlich des Dreißigsten im Hof verbleiben und von dem Seinigen essen und trinken und armen Leuten Almosen geben, als "er yn wole das getruwet".
14) Er setzt jedem Treuhänder 1 große silberne Schale.
15) Diesem Testament Zuwiderhandelnde gelten als enterbt; außerdem wird eine Pön von 2000 fl. festgesetzt.
16) Gegen die Entscheidungen der Treuhänder ist kein gerichtlicher Einspruch möglich, bei gleicher Pön wie vorhin.
17) Er setzt zu Treuhändern: Diele zum Jungen, Diele zum Frosche Gotzen seligen Sohn und Henne Ortliebs seligen Sohn zum Gelthus.
18) Die 3 Pfd. Ewigzins, die er dem St. Katharinenaltar in St. Christoph reicht, sind jederzeit mit 60 Pfd. Heller ablösbar.
Zeugen: Heylman Suerborn, Heyle von Dieburg ("Dyepurg"), Henne Crysthins Sohn, Heyle Emmeln Sohn, Winckelhenne, Lunant, Clese Babenhuser die Löher ("lower"), Heintzchin von Saulheim ("Sauwelnheym") der Unterkäufer.
"Und geschach in dem jare [...] dusent vierhundert und virtzehen [...] off den nesten dornstag nach unsers herren lychams dag."
Datierung:
26.06.1414
Formalbeschreibung (bei Urkunden):
Provenienz:


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