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1.
Urkunden
Bestand:
Urkundenbestand « Einzelne Bestände über + erreichbar!
Bestandssignatur:
U
Klassifikation:
Urkunden (ohne Fotos) « Urkundenbestand
Zu_den_Bestandsangaben:
98220
SIGNATUR:
U / 1404 August 7 (in U / 1404 August 18 / I)
Regest:
Johann
von
Nesen,
ein
weltlicher
Richter
zu
"
Mentze"
,
gebietet
für
den
Dekan
von
St.
Gangolf
als
Vertreter
der
Bruderschaft
der
vier
Frauenklöster
zum
ersten
Mal
die
Räumung
des
Hauses
in
dem
Halgarten,
das
Heilchin
zum
Haffte
besitzt,
wegen
versessener
Gült,
und
stellt
Termin
"
off
den
nesten
montag
nach
sant
Peders
dage
als
er
enbunden
ward
[...]
dusent
vier
hundert
[...]
und
vier
[4.8.]
".
An
diesem
Tage
gebietet
er
ein
zweites
Mal
und
stellt
Termin
auf
Mittwoch
darnach
[6.8.]
.
An
diesem
Tage
gebietet
er
ein
drittes
Mal
und
stellt
Termin
auf
Donnerstag
darnach
[7.8.]
.
Zeugen:
Henne
Ulner
und
Bertsche.
Zu
Gericht
saß
am
1.
Tag
Richter
Johann
von
Nesen,
am
2.
Tag
Richter
Johann
Leheimer,
am
3.
Tag
Richter
Conrat.
Am
ersten
Tag
verantwortet
Richter
Conrat
die
Ausgebote
"
zu
sime
rechten
nach
ludunge
siner
brieffe"
.
Datierung:
07.08.1404
Formalbeschreibung (bei Urkunden):
Enthalten
in
der
Eidbesagung
1404
August
18
/
I.
Rückvermerk
ca.
1500:
"
Littera
super
domo
gegen
dem
Ringreffen
ubber
de
30
Schilling,
quam
domum
possidet
[...]".
Vorsignaturen:
(IV 119/R)
Provenienz:
Bruderschaft
der
vier
Klöster
Mainz
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Bestandsbeschreibung
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