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1.
Urkunden
Bestand:
Urkundenbestand « Einzelne Bestände über + erreichbar!
Bestandssignatur:
U
Klassifikation:
Urkunden (ohne Fotos) « Urkundenbestand
Zu_den_Bestandsangaben:
98220
SIGNATUR:
U / 1733 Juli 9
Regest:
Erzbischof
Philipp
Karl
von
Mainz
bestätigt
unter
Zustimmung
des
Domkapitels
den
Bürgern
und
Hintersassen
von
Mainz
ihre
Freiheiten.
Sie
sollen
nur
nach
dem
Friedbuch
gerichtet
werden,
es
sei
denn,
es
handelt
sich
um
Übertritte
gegenüber
dem
Erzbischof,
dem
Domkapitel,
dessen
Angehörigen,
den
erzbischöflichen
Amtleuten
und
Dienern
oder
um
ein
sonstiges
Verbrechen,
das
eine
Strafe
an
Leib
und
Leben
rechtfertigt.
Das
Ungeld
soll
nicht
erhöht
werden,
ebenso
soll
keine
Schatzung
auf
die
Bürger
oder
ihre
Güter
gelegt
werden,
außer
einem
Herdschilling
in
Höhe
eines
Guldens
jährlich
pro
Bürger
und
Beisasse.
Wache
und
"
Nachreise"
in
Notzeiten
bleiben
jedoch
Pflicht
der
Bürger
und
Beisassen.
Die
Freiheit
beinhaltet
außerdem
nicht
jene
Güter,
die
nicht
in
Bürgerbesitz
sind.
Das
Bestimmungsrecht
hierüber
behält
der
Erzbischof
sich
und
seinen
Nachfolgern
vor.
Wer
aus
der
Stadt
ziehen
will,
soll
daran
nicht
gehindert
werden,
zuvor
muß
er
jedoch
alle
schuldigen
Abgaben
geleistet
haben.
Diese
Freiheit
gilt
nicht
für
diejenigen
Bürger,
die
keinen
Eid
auf
den
Erzbischof
und
das
Domkapitel
geschworben
haben.
Ankündigung
des
erzbischöflichen
Siegels.
Der
Domdekan
Karl
Emmerich
("
Emerich"
)
Freiherr
von
Breidbach
zu
Bürresheim
bestätigt
die
Bestimmungen
und
gelobt
keinen
als
Erzbischof
anzunehmen,
der
diese
Freiheiten
nicht
bestätigen
wird.
Ankündigung
des
Siegels
des
Domkapitels.
"
Geben
zu
St.
Martinsburg
in
unserer
Statt
Maintz
donnerstags
den
Neunten
Monats
Julij,
Anno
Domini
Millesimo
Septingentessimo
trigessimo
Tertio"
.
Datierung:
09.07.1733
Formalbeschreibung (bei Urkunden):
Ausfertigung.
Perg.,
erste
Zeile
Zierschrift.
Auf
dem
Umbug
Spuren
zur
Anbringung
des
Siegels
(des
Erzbischofs)
,
Siegel
(des
Erzbischofs)
fehlt.
Rückvermerk
18.
Jh.:
"
Confirmatio
Privilegiorum
Moguntinae
tempore
Em(
inentissi)
mi
Archi-
Episcopi
et
Electoris
D(
omini)
D(
omi)
ni
Philippi
Caroli,
Nono
Julij
1733"
.
Provenienz:
Stadt
Mainz
Bemerkungen:
Philipp
Karl
von
Eltz,
*
26.
Oktober
1665,
+
21.
März
1743,
Erzbischof
von
Mainz
seit
3.
September
1732.
Karl
Emmerich
Freiherr
von
Breidbach-
Bürresheim,
Domdekan
seit
1724,
Dompropst
seit
1738,
+
20.
Februar
1743.
Personenindex:
Breidbach zu Bürresheim, Karl Emmerich <Freiherr von>;
Eltz, Philipp Karl von;
Philipp Karl <Mainz, Erzbischof>
Ortsindex:
Mainz <Stadt>
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Bestandsbeschreibung
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