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1. Urkunden
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U
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Testament des Erzbischofs Georg Friedrich, durch den Kammerrat Friedrich Steinmetz verfasst und geschrieben, am 5. Juli 1629 durch den Notar bestätigt in der Martinsburg in Mainz, im Fürstenzimmer, in Gegenwart von 8 Zeugen und des im Bett liegenden Kurfürsten. Das Testament war verschlossen und der Notariatsakt wird auf die freien Blätter angefügt. Notar: Gabriel Dapperich von Koblenz, kurfürstlicher Geheimsekretär; Notariatszeugen: Mathias Foltz und Berthold Faulhaber, beide kurfürstliche Kammersekretäre.
Georg Friedrich, Erzbischof und Kurfürst von Mainz und Bischof von Worms, hat 1626 bei seiner Wahl nur 4000 Reichstaler in der erzbischöflichen Kasse vorgefunden und sich darum größter Sparsamkeit befleißigt. Er bestimmt, dass er in der Michaelskapelle neben der Memorie im Mainzer Dom begraben werde, sein Herz aber in die Schlosskirche St. Gangolf ins Gewölbe unter dem Hochaltar gebracht werde, wie auch bei anderen Vorgängern. Auf dem Altar in der St. Michaelskapelle soll ein Epitaph in Marmorstein errichtet werden mit einer christlichen Historia und den 16 Ahnen, ebenso ein Grabstein aus schwarzem Marmor mit 4 Ahnen in Messing und der Grabinschrift. Er vermacht:
1) dem Domstift in Mainz 1000 fl. Batzen Hauptgeld, von dessen Pension auf Mariä Geburt am Ende der Messe jedem präsenten Kanoniker 1/ 2 Reichstaler gegeben werden soll, und außerdem sind 2 Kollekten zu singen: eine für den Stifter, die andere für den Frieden und die Erhaltung der Kirche;
2) dem Wormser Domkapitel 200 fl. Kapital für 1 jährliche Memorie;
3) dem Stift in Speyer 4 fl. Hauptsumme, davon 200 fl. zum Anniversar und 200 zur Verteilung auf den 4 Hauptkapiteln;
4) dem Spital zum Floß und dem Spital zu Aschaffenburg je 500 fl. An jedem Ort sollen 4 Spitalbewohner, die sich durch ihre Arbeit redlich ernährt haben und arbeitsunfähig geworden sind, erwählt werden, und ihnen an den Fronfasten je 1 fl. gegeben werden, unter der Verpflichtung des Gebetes für den Stifter;
5) der Pfarrkirche zu Winkel 100 fl. für eine Jahrzeit und ein Seelenamt und dem Eintrag ins Seelbuch.
6) Sein übriges Gut, ererbt (Haus Vollrads ("Vollraths") mit allen zugehörigen Gütern), erworben oder aus geistlichem Besitz, vermacht er den Erben im Mannesstamm des Hauses Greiffenclau, weltlichen Standes, ehelicher Geburt und katholischer Religion, den Söhnen seines noch lebenden Bruders Heinrich, Rates und Amtmann in Steinheim, Friedrich und Georg Philipp.
7) Die Ersparnisse aus den geistlichen Gefällen und der Haushaltung sollen in seinem, gegenüber der Emmeranskirche und dem Predigerkloster gelegenen Haus nach genauer Vorschrift verwahrt werden; Wein und Früchte sollen verkauft werden und das Geld zu den übrigen Papierschaften kommen, alle Kostbarkeiten in die große, schwarze eiserne Kiste kommen und mit 2 oder 3 Schlössern verwahrt werden; alles im Haus soll verschlossen und versiegelt werden. Im Fall des Aussterbens des Mannesstammes der Greiffenclau soll aus diesen Gütern (mit Ausnahme also der Patrimonialgüter) für arme Schüler ein Alumnat gestiftet werden, deren Präsentation und Aufnahme dem Domdechanten, Mainzer Kanzler und Kammerschreiber zusteht, unter Zustimmung des Erzbischofs. Die Alumnen sollen ehelicher Geburt, redlicher Leute Kind und aus den Stiftern Mainz, Trier, Worms und Speyer sein, geistliches Standes sein und bleiben und zu Ehren des Stifters alle Freitage und Sonntage die hl. Messe hören oder lesen. Das Haus, das der Erzbischof für 12000 fl. gekauft und verbaut hat, soll in diesem Fall für 6000 fl. dem folgenden Erzbischof oder dem Domkapitel überlassen werden, die Summe dem Alumnat zukommen.
Zu Testamentsvollstreckern bestimmt er: den folgenden Erzbischof, Friedrich von Sickingen, Generalvikar und Domdechant, Friedrich Georg von Schönborn, Domkapitular zu Mainz und Amtmann zu Bingen, Nikolaus Gereon zu Hirschberg und Lautershausen, kaiserlich kurfürstlicher Geheimer Rat und Kanzler, Justus Sperling, kurfürstlicher Kammerschreiber, Friedrich Steinmetz, kurfürstlicher Kammerrat, von denen jeder einen Becher von 5 Mark, 100 Goldgulden und 5 Portugalesen erhält. Ewige Testamentsvollstrecker sind der Domdechant, Kanzler und Kammerschreiber.
S. des Erzbischofs und eigenhändige Unterschrift auf jedem einzelnen Blatt. Weitere Unterschriften und Siegel der Zeugen: Ambrosius Scibarius, Hans Philipp von Hoheneck, Peter von Leyen, Johann Christoph von Heynenberg, Emmerich Wilhelm von Bubenheim, Peter Renartus, Mainzer Siegler ("sigillifer Mog."), Johann Cappus, Kanoniker von St. Peter, Johann Wignolius, Kanoniker von St. Peter.
Datierung:
05.07.1629
Formalbeschreibung (bei Urkunden):
Vorsignaturen:
Slg. Heerdt
Provenienz:
Personenindex:
Ortsindex:


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